# taz.de -- Urteil zu illegaler Gewahrsamnahme: Schmerzensgeld für Castor-Gegner
       
       > Beim Anti-Castor-Protest 2011 nahm die Polizei fast 1.500 Menschen in
       > Gewahrsam – ohne einen Richter einzuschalten. Laut Verfassungsgericht ist
       > das illegal.
       
 (IMG) Bild: Wer blieb, kam illegal in Gewahrsam: Anti-Castor-Protest 2011
       
       KARLSRUHE/GORLEBEN epd | Halten sich Demonstranten rechtswidrig bei einer
       Blockade auf Bahngleisen auf, darf die Polizei sie deshalb nicht ohne
       Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen. Andernfalls könne für den
       Freiheitsentzug ein Schmerzensgeld fällig werden, [1][entschied das
       Bundesverfassungsgericht]. Damit muss das Landgericht Lüneburg neu über ein
       mögliches Schmerzensgeld für einen Castor-Gegner entscheiden. (AZ: 1 BvR
       171/15)
       
       Hintergrund des Rechtsstreits war ein Atommüll-Transport nach Gorleben.
       Zahlreiche Castor-Gegner hatten in der Nacht zum 27. November 2011
       Bahngleise zwischen Lüneburg und Dannenberg blockiert. Die Polizei hatte
       zuvor ein Versammlungsverbot für den Bereich der Bahngleise erlassen.
       Dennoch hielten sich dort rund 3.000 Demonstranten auf.
       
       1.346 Menschen blieben auch dann noch auf den Gleisen, nachdem die Polizei
       die Versammlungsteilnehmer zum Verlassen aufgefordert hatte. Sie wurden
       daraufhin auf einem Feld in Gewahrsam genommen. Das Niedersächsische
       Versammlungsgesetz sieht vor, dass „unverzüglich“ ein Richter die
       Freiheitsentziehung genehmigt. Doch die Polizei schaltete weder einen
       Richter ein, noch bemühte sie sich darum.
       
       Der Beschwerdeführer rügte, dass seine Versammlungsfreiheit und sein Recht
       auf Freiheit mit dem achtstündigen Freiheitsentzug verletzt wurden. Das
       Landgericht lehnte einen Schmerzensgeldanspruch jedoch ab, da sich der
       Castor-Gegner rechtswidrig auf den Bahngleisen befunden habe. Doch darauf
       komme es für den Schmerzensgeldanspruch nicht an, befand das
       Bundesverfassungsgericht. Entscheidend sei, dass die Polizei rechtswidrig
       gehandelt habe, indem sie keinen Richter kontaktierte. Das könne eine
       Schmerzensgeldzahlung begründen. Das Landgericht müsse den Fall daher
       erneut prüfen.
       
       10 Aug 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-054.html
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Castor-Transport
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
 (DIR) Castor-Transport
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
 (DIR) Castor-Transport
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Deutscher Atommüll: Keine Eile mit den Castoren
       
       Was macht der deutsche Atommüll im Ausland? Gab es da nicht dringende
       Rückholverträge? Plötzlich haben die Energiekonzerne die Ruhe weg.
       
 (DIR) Castortransporte mit dem Schiff: Trockenübung auf dem Neckar
       
       Zwischen Obrigheim und Neckarwestheim soll erstmals Atommüll verschifft
       werden. Atomkraftgegner starten am Samstag mit Widerstandsaktionen .
       
 (DIR) Gesetz zum Atommüll-Entsorgungspakt: Stromkonzerne kaufen sich frei
       
       Die AKW-Betreiber zahlen rund 23,5 Milliarden Euro für den Atomausstieg –
       und entziehen sich so einer künftigen Haftung. Das Risiko trägt dann der
       Steuerzahler.
       
 (DIR) Polizeigewalt bei Castor-Protest: Mit Pfefferspray vom Baum geholt
       
       Zeugen erheben schwere Vorwürfe gegen Beamten der Bundespolizei beim
       Castor-Einsatz vor vier Jahren. Doch die Ermittlungen gegen ihn wurde
       längst eingestellt.
       
 (DIR) Verfassungsgericht urteilt: Schmerzensgeld für illegale Haft
       
       Erfolg für zwei Demo-Beobachter vor dem Bundesverfassungsgericht: Nach
       illegaler Festnahme ist grundsätzlich eine Schadensersatz-Zahlung nötig,
       entschieden die Richter.