# taz.de -- Kommentar Burkini-Urteil in Frankreich: Das Recht, bekleidet zu sein
       
       > Es sollte klar sein, dass es nur einen einzigen Menschen gibt, der über
       > den Nacktheitsgrad einer Frau entscheidet: die Frau selbst.
       
 (IMG) Bild: Am Strand sollte alles erlaubt sein. Sonst natürlich auch
       
       Frauen müssen sich den Grad ihrer Nacktheit im öffentlichen Raum nicht
       vorschreiben lassen, auch nicht an französischen Stränden. Das Oberste
       Verwaltungsgericht in Paris erklärte das Verbot von sogenannten Burkinis –
       Ganzkörperbadeanzügen – [1][für rechtswidrig], es verstoße gegen
       „fundamentale Freiheitsrechte“.
       
       Ein lokales Gericht hatte das Verbot zunächst bestätigt. Der Burkini
       würdige Frauen herab, sei unvereinbar mit ihrem Status in einer
       demokratischen Gesellschaft. Dass es nicht um die Würde von Frauen geht,
       zeigt aber allein der Fall aus Nizza, bei dem eine muslimische Frau von
       vier bewaffneten Polizisten gezwungen wurde, ihr Hemd auszuziehen.
       
       Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn das Recht einer Frau, den
       Strand zu betreten, von den Quadratzentimetern nackter Haut abhängt, die
       sie zeigt? Ein Burkini ist keine Burka. Der Burkini ist kein in erster
       Linie religiöses Kleidungsstück, er soll es Menschen ermöglichen, Sport zu
       machen, ins Schwimmbad oder an den Strand zu gehen – ohne sich der
       Öffentlichkeit nahezu nackt präsentieren zu müssen.
       
       Es sollte selbstverständlich sein, dass es nur einen einzigen Menschen
       gibt, der über den Nacktheitsgrad einer Frau entscheidet: die Frau selbst.
       Sie muss das Recht haben, im knappen Bikini an den Strand zu gehen, ohne,
       dass das als „Fass meinen Hintern an“ verstanden wird. Genau so muss sie
       aber auch das Recht haben, ihren Körper vor den Blicken anderer zu
       verbergen.
       
       Frauen sind nicht dazu da, ihren Körper wie ein Spanferkel auf einem
       Silbertablett zu präsentieren. Es ist nicht ihre Pflicht, ein öffentliches
       Bedürfnis nach Voyeurismus und entblößtem Fleisch zu befriedigen. Frauen zu
       zwingen, bestimmte Dinge zu tragen, ist ein Eingriff in ihr Recht auf
       Selbstbestimmung. Ihnen vorzuschreiben, sich auszuziehen, ist um keinen
       Deut besser.
       
       Das ist es, was nicht mit einer demokratischen Gesellschaft vereinbar ist.
       Und deswegen hat das französische Gericht die einzig richtige Entscheidung
       getroffen.
       
       26 Aug 2016
       
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