# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Unerwartet großartiges Urteil
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat die Datenspeicherung für die deutsche
       > Bevölkerung abgewehrt. Gut so. Kommt sie jetzt für „Gefährder“?
       
 (IMG) Bild: Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht für alle gelten
       
       Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben genau das gemacht,
       was die Politik in diesen Tagen immer fordert. Sie sind unaufgeregt ihrer
       Arbeit nachgegangen und haben sich von den Terroristen nicht den Kopf
       vernebeln lassen. Sie verteidigen unsere freiheitliche Art zu leben und
       wehren sich – konsequenterweise – gegen eine allgemeine anlasslose
       Vorratsdatenspeicherung.
       
       Trotzdem kommt das Urteil natürlich überraschend. Während in Deutschland
       nach dem Berliner Anschlag reflexhaft über Verschärfungen der
       Sicherheitsgesetze diskutiert wird, zwingt das Urteil des Luxemburger
       Gerichtshofs die Berliner Bundespolitik zum Gegenteil: zur Entschärfung der
       erst im Dezember 2015 erneut eingeführten Vorratsdatenspeicherung.
       
       Damit hat in Berlin schon deshalb niemand gerechnet, weil das deutsche
       Gesetz im EU-Vergleich (relativ) zurückhaltend war, sowohl was die Dauer
       der Speicherung (zehn Wochen) als auch die Art der erfassten Daten (keine
       E-Mails) betraf. Man hat in Berlin wohl eher damit gerechnet, dass die
       Gesetze anderer EU-Staaten beanstandet werden und Deutschland als Vorbild
       für eine ausgewogene Regelung erwähnt wird.
       
       Aber der EuGH hat ein konsequentes Urteil gesprochen. Eine umfassende
       Vorratsdatenspeicherung der ganzen Bevölkerung kann nicht ausgewogen sein,
       wie auch immer sie im Detail ausgestaltet ist. Das Urteil ist daher ein
       Glanzlicht internationaler Rechtsprechung. Die Europäische Union gewinnt
       mit diesem Urteil als freiheitliche Wertegemeinschaft an Gewicht.
       
       Was aber folgt aus dem Luxemburger Verdikt? Wenn eine
       Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anlasslos die ganze Bevölkerung erfassen
       darf, für welche gut begründbaren Personengruppen kann sie dann eingeführt
       werden? Sicher nicht für alle Muslime. Aber für alle „Gefährder“? Das wird
       in den kommenden Monaten noch eine spannende Diskussion werden.
       
       21 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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