# taz.de -- EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht ohne Anlass speichern > Die Vorratsdatenspeicherung in der EU greife zu sehr in das Privatleben > ein. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof sie jetzt gekippt. (IMG) Bild: Feststellung des Standortes beim Telefonieren – war in Telefonzellen auch schon möglich, wird jetzt aber eingeschränkt LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil. Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal überarbeiten müssen. Den Luxemburger Richtern zufolge greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung „auf das absolut Notwendige“ beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen“. Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor. Danach müssen die Daten wieder gelöscht werden. Für Standortdaten, die bei Handygesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. 21 Dec 2016 ## TAGS (DIR) Schwerpunkt Überwachung (DIR) Privatsphäre (DIR) EuGH (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Schwerpunkt Überwachung (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Bodycams (DIR) FDP ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Beginn der Vorratsdatenspeicherung: Zwei Aufrechte versuchen es noch mal Ein Provider und ein Professor wollen die Vorratsdatenspeicherung stoppen. Bis zu zehn Wochen lang wird sonst ab Juli gespeichert. (DIR) Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Unerwartet großartiges Urteil Der Europäische Gerichtshof hat die Datenspeicherung für die deutsche Bevölkerung abgewehrt. Gut so. Kommt sie jetzt für „Gefährder“? (DIR) EuGH-Urteil zur Datenspeicherung: Die Polizei wird sich freuen Betreiber von Internetseiten dürfen IP-Adressen aufzeichnen. Kritiker sehen darin eine private Vorratsdatenspeicherung. (DIR) Kommentar Einsatz von Bodycams: Die neuen Augen der Polizei Die Kameras sollen zur Abnahme von Gewalt gegen Polizisten führen. Kritiker befürchten das Gegenteil. Problematisch ist die einseitige Kontrolle. (DIR) Verfassungsgericht lehnt Anträge ab: Vorratsspeicherung kann starten Mehrere Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung sind gescheitert. Nur für SMS machen die Richter eine wichtige Einschränkung.