# taz.de -- EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht ohne Anlass speichern
       
       > Die Vorratsdatenspeicherung in der EU greife zu sehr in das Privatleben
       > ein. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof sie jetzt gekippt.
       
 (IMG) Bild: Feststellung des Standortes beim Telefonieren – war in Telefonzellen auch schon möglich, wird jetzt aber eingeschränkt
       
       LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose
       Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr
       genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in
       einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
       
       Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit
       und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch
       Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal
       überarbeiten müssen.
       
       Den Luxemburger Richtern zufolge greift die Speicherung von
       Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des
       Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung „auf das absolut Notwendige“
       beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur
       Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze
       müssten dazu „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor
       Missbrauchsrisiken zu schützen“.
       
       Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und
       Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt
       Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und
       Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor. Danach müssen die Daten
       wieder gelöscht werden. Für Standortdaten, die bei Handygesprächen
       anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.
       
       21 Dec 2016
       
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