# taz.de -- Verbesserung im Straßenverkehr: Radler hoffen auf grünen Pfeil
       
       > Das Bundesverkehrsministerium will prüfen, ob Rechtsabbiegen bei Rot für
       > Radler erlaubt werden kann. Grüne und ADFC freuen sich.
       
 (IMG) Bild: Kann beim Abbiegen Unterstützung gebrauchen: Radfahrerin in Berlin
       
       BERLIN taz | Das kennt jeder Radfahrer und jede Radfahrerin: Da steht man
       an einer roten Ampel und muss halten, selbst wenn weit und breit niemand zu
       sehen ist und man nur rechts abbiegen will. Während Autofahrer in solchen
       Situationen stoisch warten, bis die Ampel irgendwann auf Grün schaltet,
       scharren viele Radler mit den Füßen – und fahren los. Das ist nicht erlaubt
       und heißt für die Polizei: Über eine rote Ampel gefahren. Künftig aber
       könnte das Rechtsabbiegen bei Rot in bestimmten Fällen erlaubt werden,
       sofern ein Grüner Pfeil für Radler dies anzeigt. Dafür zeigt sich nun das
       Bundesverkehrsministerium offen.
       
       Wir erinnern uns: Der Grüne Pfeil ist eine Erfindung der DDR. Hängt er an
       einer Ampelkreuzung, dürfen Fahrzeuge, die rechts abbiegen wollen, dies
       auch bei Rot tun. Zuvor müssen sie aber stoppen und sich vergewissern, dass
       sie niemandem die Vorfahrt nehmen, insbesondere nicht Fußgängern. Mit dem
       Grünen Pfeil, der für alle Fahrzeuge gilt, soll der Verkehrsfluss
       verbessert werden. In Frankreich und den Niederlanden gibt es bereits
       Grünpfeil-Regelungen nur für Radfahrer; die rot-rot-grüne Koalition im Land
       Berlin will laut Koalitionsvertrag in zwei Jahren ein Pilotprojekt starten.
       
       Selbst das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium zeigt sich jetzt offen
       für Grünpfeil-Regelungen, wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische
       Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel hervorgeht. Die
       Bundesanstalt für Straßenwesen solle untersuchen, „ob es unter
       Verkehrssicherheitsgesichtspunkten sinnvoll ist, die Grünpfeil-Regelung in
       Einzelfällen nur auf den Radverkehr beschränken zu können“, heißt es darin.
       
       Allerdings lehnt das Bundesverkehrsministerium Regelungen ab, die das
       Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer zulassen, ohne dass der vorher stoppt.
       Dies widerspreche dem internationalen Wiener Abkommen über
       Straßenverkehrszeichen, das die Vertragsstaaten dazu verpflichte, „dem
       Lichtzeichen „Rot“ stets die Bedeutung „Halt“ zuzuordnen“.
       
       Grünen-Verkehrsexperte Gastel widerspricht. Das Rechtsabbiegen bei Rot für
       Radfahrer sei auch nach diesem Abkommen an geeigneten Kreuzungen auch ohne
       Anhaltepflicht möglich, sagte er der taz. Notwendig sei dafür ein
       festgeschriebener Vorrang für Fußgänger und Querverkehre. Gastel: „Eine
       Anhaltepflicht wäre praxisfern und würde den Fluss des Radverkehrs unnötig
       einschränken.“
       
       Auch der Radfahrclub ADFC begrüßt, dass das Verkehrsministerium das
       Rot-Abbiegen für Radler prüft. „Diesen Schritt haben wir lange gefordert“,
       sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone der taz.
       
       7 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
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