# taz.de -- Kein Geld für Rechtsextreme: Büdingen macht’s vor
       
       > Bereits Ende Januar hatte die hessische Kleinstadt der NPD die
       > Fraktionsgelder gestrichen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht, ob
       > das rechtens war.
       
 (IMG) Bild: Büdingen braucht nicht: die NPD
       
       BÜDINGEN dpa | Wenn es um Rechtsextremismus geht, zeigt das hessische
       Büdingen gerne mal klare Kante. Die Kleinstadt in der Wetterau setzt ein
       Verbot von Fackeln bei einem Neonazi-Aufmarsch durch. Oder ändert
       kurzerhand ihre Satzung, um Mitgliedern der NPD die Fraktionsgelder zu
       streichen.
       
       Dieser deutschlandweit wohl einmalige Schritt war die prompte Reaktion auf
       das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar. Am Mittwoch
       muss der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel jetzt entscheiden, ob
       die Satzungsänderung Bestand hat – oder nur ein symbolischer Schnellschuss
       war.
       
       Das Vorgehen Büdingens sorgt auch bundesweit für Interesse: Das sei ein
       bislang „singulärer Fall“, sagt Uwe Lübking, Rechtsexperte beim Deutschen
       Städte- und Gemeindebund. Vom Gericht erhoffe man sich eine Entscheidung in
       der Sache.
       
       „Um Klarheit zu bekommen, unter welchen Voraussetzungen Kommunen die
       Möglichkeit haben, Parteien und Fraktionen, die verfassungsfeindliche Ziele
       verfolgen, öffentliche Gelder zu verweigern.“ Ein Urteil würde zwar
       zunächst nur einen Präzedenzfall für Hessen bedeuten, doch daraus könnte
       man durchaus Rückschlüsse für andere Kommunen und Bundesländer ziehen.
       
       Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die rechtsextreme NPD zwar
       verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot derzeit zu unbedeutend sei. Die
       obersten Richter wiesen in ihrer Begründung auf „andere
       Reaktionsmöglichkeiten“ hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung. Die
       Länder griffen das kurz darauf auf: Der Bundesrat beschloss am 10. Februar
       eine Entschließung zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen
       Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen.
       
       ## Hochburg der NPD
       
       Büdingen war mit seiner Satzungsänderung einige Tage schneller: Bereits
       Ende Januar hatte die Büdinger Stadtverordnetenversammlung dafür gestimmt.
       Demnach sollen „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher
       Parteien oder Vereinigungen“ von den sogenannten Entschädigungszahlungen
       für Fraktionsmitglieder ausgenommen sein.
       
       Die NPD, die in dem Kommunalparlament vier Sitze hat, sah darin einen
       rechtswidrigen Vorgang. Man suche nach dem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts „krampfhaft nach Möglichkeiten, um der NPD
       schaden zu können“, teilte die Partei mit – und reichte Klage beim
       Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein.
       
       Büdingen gilt als eine Hochburg der NPD in Hessen. Bei den letzten
       Kommunalwahlen im März 2016 hatte die Partei kräftig Stimmen gefangen –
       auch weil hier lokale Protagonisten der Partei verwurzelt sind. Die
       Rechtsextremen holten 10,2 Prozent der Stimmen und vier Sitze in der
       Stadtverordnetenversammlung. Zuvor, im Januar 2016, hatte ein Aufmarsch von
       etwa 150 Neonazis – und eine Gegendemo mit mehreren Hundert Teilnehmern –
       für Schlagzeilen gesorgt.
       
       Schon lange kämpft die ländliche Kommune dagegen an, vor allem mit der NPD
       und Neonazis in Verbindung gebracht zu werden. Allen voran Bürgermeister
       Erich Spamer (Freie Wähler). Er verweist immer wieder auf das Engagement
       von Stadt und Bürgern für Toleranz und Vielfalt oder auf das relativ
       problemlose Zusammenleben mit Flüchtlingen. Das Städtchen beherbergt eine
       große Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Im Stadtparlament gebe es
       keine Zusammenarbeit mit den NPD-Vertretern, so Spamer vor einigen Monaten
       in einem Interview.
       
       Dass die Stadt mit ihrer Satzungsänderung Neuland betritt, ist dem
       Rathauschef klar. Man sei „gerne in der Vorreiterrolle“, hatte er kurz nach
       dem Beschluss gesagt und mit Blick auf den Rechtsstreit angekündigt: „Wir
       klären das jetzt mal.“
       
       5 Apr 2017
       
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