# taz.de -- Ex-Diktator des Tschad vor Gericht: Hissène Habré bleibt hinter Gittern
       
       > Das Sondertribunal der Afrikanischen Union fällt ein Berufungsurteil über
       > Tschads Exdiktator: Es bestätigt die lebenslange Haft.
       
 (IMG) Bild: Hissène Habré bei seiner Prozesseröffnung am 20. Juli 2016
       
       BERLIN taz | Tschads ehemaliger Diktator Hissène Habré bleibt endgültig in
       Haft. Das im Jahr 2013 für ihn eingerichtete Sondertribunal der
       Afrikanischen Union (AU) in Senegals Hauptstadt Dakar bestätigte am
       Donnerstag letztinstanzlich die Verurteilung des mittlerweile 74-jährigen
       Tschaders zu lebenslanger Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit.
       
       Habré, der Tschad von 1982 bis 1990 regierte und damals von Frankreich als
       militärischer Verbündeter gegen Libyens Diktator Muammar al-Gaddafi
       unterstützt wurde, wird der Tod von Zehntausenden Menschen durch
       systematische politische Verfolgung und Folterhaft zur Last gelegt; eine
       tschadische Untersuchungskommission hatte die Zahl von 40.000 Todesopfern
       des Habré-Regimes genannt.
       
       Vom aktuellen tschadischen Präsidenten Idriss Déby 1990 gestürzt, hatte
       Habré in Senegal Zuflucht gefunden. Es dauerte ein Vierteljahrhundert, bis
       die Bemühungen tschadischer und internationaler Menschenrechtsgruppen
       Erfolg hatten, ihn vor Gericht zu bringen.
       
       Am 30. Mai 2016 hatte das AU-Sondergericht in Dakar ihn erstinstanzlich des
       „systematischen und generalisierten Angriffs gegen die Bevölkerung“ seines
       Landes schuldig gesprochen und bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.
       Habré hatte dagegen Berufung eingelegt.
       
       ## Für Vergewaltigung verantwortlich gemacht
       
       Am umstrittensten war gewesen, dass das Gericht ihn auch persönlich für die
       Vergewaltigung weiblicher politischer Häftlinge verantwortlich machte –
       einige von ihnen hatten als Überlebende vor dem Gericht ausgesagt.
       
       Die Berufungsverhandlung fand im Januar in Abwesenheit des Angeklagten
       statt, der die Hauptverhandlung immer wieder gestört hatte.
       
       Am 29. Juli hatte das Gericht Habré zusätzlich zu Entschädigungszahlungen
       verurteilt: 20 Millionen CFA-Franc (30.490 Euro) für jedes direkte Opfer
       von Vergewaltigung und sexueller Versklavung, 15 Millionen für jedes Opfer
       illegaler Inhaftierung und 10 Millionen für jedes „indirekte“ Opfer, also
       Hinterbliebene von Getöteten. Die Zahl der Betroffenen war nicht präzisiert
       worden, aber die zivilen Nebenkläger hatten 1.633 direkte und 3.108
       indirekte Opfer namentlich benannt.
       
       Das erstinstanzliche Urteil ist in der Berufung nicht in allen Einzelheiten
       bestätigt worden. Berichten zufolge zogen die Berufungsrichter die
       Glaubwürdigkeit der als Zeuginnen aussagenden Vergewaltigungsopfer in
       Zweifel und ließen diesen Teil des Anklagevorwurfs fallen. Auswirkungen auf
       das Gesamturteil und das Strafmaß hat dies jedoch nicht.
       
       Die Berufungskammer bestätigte auch das Entschädigungsurteil und ordnete
       die Beschlagnahmung von Habrés als beträchtlich geltendem Vermögen
       zugunsten eines noch einzurichtenden Opferfonds an.
       
       28 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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