# taz.de -- Pannen bei NSU-Ermittlungen: Opfer-Angehörige verklagen den Staat
       
       > Zwei Familien von Mordopfern klagen gegen den Bund, Bayern und Thüringen.
       > Sie verlangen Schadenersatz für Fehler bei der Fahndung nach dem
       > NSU-Trio.
       
 (IMG) Bild: Die Familie von Enver Simsek
       
       MÜNCHEN dpa | Zwei Familien von Mordopfern des „Nationalsozialistischen
       Untergrunds“ haben den Staat auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht
       Nürnberg bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass zwei
       Verfahren anhängig seien.
       
       Bei den Klägern handelt es sich um Angehörige von Enver Simsek, dem ersten
       Mordopfer des rechtsextremistischen NSU, und Ismail Yasar. Beide Männer
       waren in Nürnberg mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen
       worden. Ihre Familien werden von Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler vertreten.
       Beklagte sind der Bund, der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen.
       
       Daimagüler sagte, die Klagen stützten sich auf die Pannen bei der Fahndung
       nach dem untergetauchten NSU-Trio. Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe
       hätten spätestens 2000 festgenommen und die Morde damit verhindert werden
       können. Außerdem habe die Polizei die Angehörigen zu Unrecht verdächtigt
       und unter Druck gesetzt.
       
       Das NSU-Trio war 1998 in den Untergrund abgetaucht und erst im November
       2011 nach einem missglückten Banküberfall aufgeflogen. Strafrechtlich wird
       das Verfahren seit über vier Jahren im Münchner NSU-Prozess mit Zschäpe als
       Hauptangeklagter aufgearbeitet.
       
       18 Jun 2017
       
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