# taz.de -- Faktencheck zur Öffnung der Ehe: Ehe für alle statt Ehe light
       
       > Gleichgeschlechtliche Beziehungen sollen heterosexuellen gleichgestellt
       > werden. Jetzt auch mit dem Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
       
 (IMG) Bild: Da liegen zwar drei Ringe, Poly-Ehen sind aber (noch) verboten
       
       Die Ehe für alle soll kommen. Was steckt eigentlich dahinter? Was könnte
       sich ändern? Der Faktencheck:
       
       Institut Ehe: Ursprünglich war die Ehe als Verbindung zwischen Frau und
       Mann vorgesehen. Seit dem Jahr 2001 können sich homosexuelle Paare
       „verpartnern“ und sind damit weitgehend heterosexuellen Ehepaaren
       gleichgestellt. Die sogenannte Homo-Ehe wird daher vielfach auch als „Ehe
       light“ bezeichnet.
       
       Name: Aus den Bezeichnungen Homo-Ehe, „Ehe light“ oder Eingetragene
       Partnerschaft soll die „Ehe für alle“ werden. Dadurch wird die Ehe
       entbiologisiert: Sie gilt für alle Geschlechter.
       
       Rechte und Pflichten: Die Ehe für alle soll für absolute Gleichstellung
       aller Eheleute sorgen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Damit
       erhalten beide Eheleute dieselben Rechte und Pflichten. Zu den Rechten
       gehört beispielsweise die Familienversicherung einer Eheperson bei der
       Krankenversicherung der anderen Eheperson. Zu den Pflichten zählt die
       finanzielle Absicherung. Das heißt, im Falle von längerer Arbeitslosigkeit
       einer Eheperson muss die andere finanziell für sie aufkommen.
       
       Steuerrecht: Steuerlich werden Homo-Paare in Eingetragenen Partnerschaften
       bereits genauso veranlagt wie Hetero-Ehepaare, inklusive des umstrittenen
       Ehegattensplittings. Hier dürfte sich nichts ändern.
       
       Erbrecht: Auch hier sind Homo-Paare Hetero-Paaren weitgehend
       gleichgestellt.
       
       Rentenanspruch: Stirbt ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin, haben
       homosexuelle Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
       
       Adoptionsrecht: Hier sind Homo-Paare Hetero-Paaren noch nicht
       gleichgestellt. So dürfen Homo-PartnerInnen seit 2013 zwar das Kind oder
       Adoptivkind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Die gemeinsame
       Adoption eines Kindes ist nach wie vor nicht möglich.
       
       Scheidung: Hier gelten dieselben Regelungen wie bei einer Scheidung bei
       Hetero-Paaren: Ein nachehelicher Unterhalt ist dann zu zahlen, wenn eine
       Eheperson beispielsweise wegen der Kinderbetreuung den Job aufgegeben hat.
       Ebenso müssen dann gegebenenfalls Rentenpunkte übertragen werden.
       
       Polyamorie: Die Ehe für alle ist nicht die „Ehe mit allen“, wie
       SPD-Kanzlerkandidat einmal ungeschickterweise sagte. Wer jetzt glaubt, die
       Ehe für alle öffne Vielehen (so wie jüngst die Dreierehe in Kolumbien) oder
       anderen polyamorösen Beziehungen die gesetzlichen Tore, wird enttäuscht.
       
       28 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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