# taz.de -- Der rot-grüne Senat mauert bei städtischen Firmen: Das Schweigen im Rathaus
       
       > Trotz Nachhakens und Kritik der Bürgerschaftspräsidentin verweigert der
       > Senat Auskünfte zu den städtischen Kitas unter Verweis auf
       > Geschäftsgeheimnisse.
       
 (IMG) Bild: Hat den Senat vergeblich an seine Auskunftspflicht erinnert: Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD)
       
       HAMBURG taz | Der rot-grüne Senat verweigert der Linken hartnäckig
       Auskünfte über städtische Gesellschaften. Er begründet das vor allem damit,
       dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Dabei hatte
       Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) darauf hingewiesen, dass sich
       öffentliche oder in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen in privater
       Rechtsform darauf nicht berufen könnten.
       
       „Das ergibt Sinn, weil sich der Staat nicht durch die Wahl der Rechtsform
       aus seinen Pflichten schleichen darf“, findet der Linken-Abgeordnete Mehmet
       Yildiz.
       
       Die Oppositionsparteien und der jeweilige Senat haben sich in der
       Vergangenheit immer wieder darum gestritten, inwieweit der Senat den
       Abgeordneten der Bürgerschaft zur Auskunft verpflichtet ist. Die SPD, die
       CDU und Die Linke sind in ähnlichen Fällen in den vergangenen Jahren bis
       vor das Landesverfassungsgericht gezogen.
       
       Das hat die Linke auch für den aktuellen Fall angekündigt. Hier hat die
       Linke eine zweite Anfrage zum Thema Elbkinder-Kitas hinterhergeschickt, die
       aber trotz der Ermahnungen der Bürgerschaftspräsidentin genauso
       unbefriedigend beantwortet wurde.
       
       Fragesteller Yildiz vermutet dahinter keine juristischen, sondern
       politische Gründe: „Es geht nicht darum, ein Geschäftsgeheimnis in
       Konkurrenz zu anderen Kita-Einrichtungen zu verteidigen, sondern darum, der
       Öffentlichkeit Informationen zu verweigern.“ Der Senat wolle nicht, dass
       nachprüfbar werde, ob die HauswirtschafterInnen der Kitas ihren Aufgaben
       entsprechend bezahlt würden.
       
       Die Linke findet, dass sich der Senat nicht einfach seiner Auskunftspflicht
       entziehen kann, bloß weil er die zu 100 Prozent städtischen Elbkinder-Kitas
       privatrechtlich organisiert hat. Rückhalt findet er bei der
       Bürgerschaftskanzlei, die darauf hinweist, dass öffentlich-rechtliche
       Unternehmen nicht Träger von Grundrechten sein könnten – auch nicht
       staatlich beherrschte privatrechtliche Unternehmen. Aus den Grundrechten
       leitet sich jedoch das Geschäftsgeheimnis ab.
       
       Ein wenig nachgegeben hat der Senat bei der Antwort auf die wiederholte
       Anfrage, indem er wenigstens detailliert begründete, warum er sich nicht zu
       einer Auskunft berechtigt sieht. Eingebrockt hat ihm das ein Mann aus den
       eigenen Reihen: der Abgeordnete Matthias Petersen, der 2010 gegen
       Schwarz-Grün vors Verfassungsgericht zog.
       
       Seitdem muss der Senat inhaltlich und nicht nur formal begründen, warum er
       eine Frage nicht beantworten will. Im Elbkinder-Fall argumentiert der Senat
       aber an den Einwänden der Bürgerschaftskanzlei vorbei, indem er mit dem
       Aktienrecht argumentiert: Die von ihm entsandten Aufsichtsratsmitglieder
       dürften keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben.
       
       Yildiz hält das auch deshalb für unsinnig, weil dieses Argument auf eine
       Konkurrenzsituation abstelle, die es gar nicht gebe. Denn nach dem
       Kita-Gutscheinsystem erhielten alle Träger die gleichen Pauschalen für
       Personal- und Sachkosten. Wie sie diese einsetzten, bleibe ihnen
       überlassen. „Eine Konkurrenz im üblichen Sinne gibt es also fachlich
       nicht“, sagt Yildiz. Die Einrichtungen konkurrierten lediglich um die
       Kinder.
       
       Im Übrigen sei das Antwortverhalten des Senats sehr unterschiedlich. „Mal
       werden Antworten gegeben, mal werden die gleichen Antworten unter Berufung
       auf das Geschäftsgeheimnis verweigert“, kritisiert Yildiz.
       
       Unzufriedenheit mit den Antworten gibt es auch bei CDU und FDP. „Alles rund
       um das Thema HSH Nordbank mauert der Senat weg“, sagt der FDP-Abgeordnete
       Michael Kruse mit Blick auf ein aktuelles Beispiel. Allgemeiner formuliert
       es Kruse so: „Dort, wo eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könnte,
       fallen die Antworten dünn aus.“
       
       31 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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