# taz.de -- Spionage des US-Geheimdienstes: Keine konkreten Hinweise gefunden
       
       > Die Bundesanwaltschaft hat ihre Untersuchungen zur Erhebung von
       > Telekommunikationsdaten durch den US-Geheimdienst NSA abgeschlossen.
       
 (IMG) Bild: Lange gesucht, nichts gefunden: Die Bundesanwaltschaft schließt ihre Untersuchung zur Massenüberwachung der Deutschen ab
       
       KARLSRUHE afp | Die Bundesanwaltschaft hat keine konkreten Hinweise auf
       Spionage des US-Geheimdiensts NSA oder des britischen Geheimdiensts in
       Deutschland gefunden. Sie schloss deshalb die Untersuchungen zu einer
       möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung
       durch die Geheimdienste der beiden Länder ab, wie die Karlsruher Behörde am
       Donnerstag mitteilte. Sie sieht demnach keinen Raum für weitere
       staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.
       
       Die Untersuchungen und die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des
       Bundestags hätten „keine belastbaren Anhaltspunkte“ dafür ergeben, dass die
       Geheimdienste „das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen
       rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen“, erklärte die
       Bundesanwaltschaft. Auch die sogenannten Snowden-Dokumente hätten keine
       „konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in
       oder gegen Deutschland“ ergeben.
       
       Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden hatte mit seinen
       Enthüllungen über NSA-Spähprogramme für erhebliches Aufsehen gesorgt.
       Daraufhin wurde [1][im Untersuchungsausschuss] untersucht, inwieweit Bürger
       und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten
       ausspioniert wurden. Die NSA soll auch das Handy von Bundeskanzlerin Angela
       Merkel (CDU) angezapft haben.
       
       Den vorliegenden Unterlagen ist laut Bundesanwaltschaft zwar zu entnehmen,
       über welche Techniken und Fähigkeiten US-Dienste verfügen. Es gab demnach
       aber keine Belege dafür, dass diese Techniken „zielgerichtet“ gegen
       Deutschland eingesetzt wurden. Die Dokumente ergäben insbesondere „keinen
       Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte
       Abhörmaßnahmen“.
       
       5 Oct 2017
       
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