# taz.de -- G20-Gegner Fabio V. ist frei: Winter in Hamburg
       
       > Nach fast fünf Monaten wurde der 18-jährige Italiener Fabio V. heute aus
       > der Untersuchungshaft entlassen. Der Prozess wird noch Monate dauern.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Fabio V.
       
       HAMBURG taz | Es war ein herzlicher Empfang: Nach fast fünf Monaten ist der
       18-jährige italienische G20-Gegner Fabio V. am Montag aus der
       Untersuchungshaft entlassen worden. Vor dem Gericht erwarteten ihn etwa 50
       Freund*innen und Unterstützer*innen mit Sekt, italienischem Pan d'oro,
       Umarmungen und Solidaritätsbekundungen. V. bedankte sich für die
       Solidarität, ließ sich fotografieren und sagte „Es geht mir gut.“
       
       Über seine Haftverschonung hatte das Oberlandesgericht schon am Freitag
       entschieden – allerdings so spät am Nachmittag, dass seine
       Verteidiger*innen die Entlassung nicht mehr vor dem Wochenende und dem
       heutigen Gerichtstermin organisieren konnten. Die Richter*innen haben hohe
       Auflagen verhängt: V. muss sich drei Mal pro Woche bei der Polizei melden.
       
       Außerdem mussten seine Anwält*innen die 10.000 Euro Kaution, die V.'s
       Mutter bereits eingezahlt hatte, auf seinen Namen umschreiben. Das hängt
       mit den Prozesskosten zusammen: Sollte V. verurteilt werden und damit die
       Kosten des Verfahrens tragen, könnte das Gericht die Kaution, wenn sie auf
       seinen Namen vorliegt, gleich einbehalten. Ansonsten dürfte es schwierig
       werden, von einem Heranwachsenden mehr als 10.000 Euro zu bekommen.
       
       Den Winter werden V. und seine Mutter, die aus dem norditalienischen
       Bergstädtchen Belluno kommen, in Hamburg verbringen müssen – der Prozess
       wird sich noch bis Mitte Februar hinziehen. Auf die Frage der Richterin,
       wie viele Termine die Verteidiger*innen noch für nötig hielten, sagte V.‘s
       Anwältin Gabriele Heinecke heute, beim fünften Prozesstermin: „Die
       Verteidigung hat ja noch gar nicht richtig angefangen zu verteidigen.“
       Heinecke und ihr Kollege Arne Timmerman gehen nicht davon aus, dass ihr
       Mandant sich überhaupt strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft
       hingegen wirft ihm schweren Landfriedensbruch, versuchte gefährliche
       Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.
       
       ## Nicht am Tatort gesehen
       
       V. war am 7. Juli zusammen mit 74 anderen G20-Gegner*innen in der Straße
       Rondenbarg festgenommen worden. In einer Gruppe von 200 Menschen waren sie
       zuvor vom Camp im Volkspark Richtung Innenstadt gezogen und nach kurzer
       Zeit auf mehrere Polizeieinheiten gestoßen.
       
       Aus der Menge der G20-Gegner*innen flogen Steine und Pyrotechnik in
       Richtung der Polizist*innen. Die stürmten daraufhin los und zerschlugen
       binnen Sekunden die Demo. In Panik versuchten einige Demonstrant*innen,
       über ein Gitter auf einen Parkplatz zu fliehen. Das Gitter brach ab, 15
       Menschen stürzten in die Tiefe und verletzten sich zum Teil schwer.
       
       Bisher konnte aber noch kein Zeuge V. direkt belasten, weil ihn niemand am
       Tatort gesehen hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch gar nicht vor,
       selbst Gewalt verübt zu haben. Der Vorwurf an ihn lautet lediglich, dabei
       gewesen zu sein. Als Indizien dafür führt sie, neben dem Ort seiner
       Festnahme, seine szenetypische Kleidung und eine „Vernetzung mit der
       linksradikalen Szene“ an.
       
       Das Komitee für Grundrechte und Demokratie und Amnesty International
       kritisieren den Fall. „Letztlich läuft das auf eine Aushöhlung des
       Demonstrationsrechts hinaus“, sagte Michèle Winkler, die den Prozess für
       das Grundrechtekomitee beobachtet. Amnesty International hat vergangene
       Woche V.'s sofortige Freilassung gefordert und schrieb in einer
       Stellungnahme: „Niemand darf in Kollektivverantwortung für die Gewalt beim
       G20-Gipfel genommen werden, wenn es keine individuellen Beweise gibt.“
       
       27 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Demonstrationsrecht
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) G20
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Schwangerschaft gefährdet G20-Verfahren: Prozess gegen Fabio V. könnte platzen
       
       Das Verfahren gegen den 19-jährigen G20-Gegner aus Italien muss nächste
       Woche zu Ende gehen – oder neu aufgerollt werden.
       
 (DIR) Prozess gegen G20-Gegner Fabio V.: Klare Fronten
       
       Im Verfahren gegen den G20-Gegner Fabio V. werden Teilnehmer*innen der Demo
       gehört. Die schildern Gewaltexzesse – von Seiten der Polizei.
       
 (DIR) Landfriedensbruch beim G20-Gipfel: Ohne einen Steinwurf
       
       Die Hamburger Justiz verfolgt alle Teilnehmer einer Anti-G20-Demo wegen
       schweren Landfriedensbruchs – auch wenn sie gewaltfrei blieben.
       
 (DIR) G20-Großrazzia in der linken Szene: Der Kern des Schwarzen Blocks
       
       Die Polizei sucht nach Querverbindungen bei den G20-Protesten.
       Aktivist*innen üben Kritik.
       
 (DIR) Fall des Italieners Fabio V.: Vom G20-Gegner zum Hooligan
       
       Rund fünf Monate saß Fabio V. in U-Haft. Das verdankt er Richter Marc
       Tully. Der interpretiert eine Entscheidung des BGH höchst eigenwillig.
       
 (DIR) Konsulat verfolgt Verfahren gegen angeblichen Flaschenwerfer: Moskau interessiert an G20-Prozess
       
       Beweise, dass der 21-jährige Russe Konstantin P. während des G20-Gipfels
       Flaschen auf Polizisten geworfen hat, gibt es nicht. Heute soll es ein
       Urteil geben.
       
 (DIR) Prozess gegen G20-Gegner in Hamburg: Fabio V. kommt frei
       
       Das Oberlandesgericht hat entschieden, den 18-jährigen Fabio V. von U-Haft
       zu verschonen. Amnesty International hatte die Freilassung gefordert.
       
 (DIR) 18-jähriger Italiener bleibt in U-Haft: Das G20-Exempel
       
       Fabio V. sitzt seit dem G20-Gipfel in U-Haft. Hamburgs Staatsanwaltschaft
       besteht darauf. Am Tatort gesehen hat ihn niemand.