# taz.de -- Parteiausschluss gescheitert: Höcke darf in der AfD bleiben
       
       > Das Thüringer Landesschiedsgericht hat abgelehnt, Björn Höcke aus der
       > Partei auszuschließen. Jetzt ist der Bundesvorstand der AfD am Zug.
       
 (IMG) Bild: Björn Höcke 2017 in Erfurt
       
       Was lange erwartet wurde, ist jetzt offiziell: Das Landesschiedsgericht der
       AfD in Thüringen hat das Parteiausschlussverfahren gegen Landeschef Björn
       Höcke abgelehnt. Das Urteil sei nach langer Prüfung am Montag gefallen,
       teilte der Landesverband am Mittwoch mit. Eine Wesensverwandschaft von
       [1][Höckes Äußerungen] mit dem Nationalsozialismus, die der damalige
       Bundesvorstand dem Thüringer in seinem Ausschlussantrag vorgeworfen hatte,
       seien nicht festzustellen. Der Bundesvorstand kann nun vor das
       Bundesschiedsgericht ziehen. Doch dass sich das Gremium dafür entscheiden
       wird, gilt als unwahrscheinlich.
       
       Auf Initiative der ehemaligen Parteichefin Frauke Petry, die die AfD
       inzwischen verlassen hat, und der heutigen Fraktionschefin Alice Weidel
       beantragte der damalige Bundesvorstand im Februar 2017 mit
       Zweidrittelmehrheit den Parteiausschluss Höckes. Auslöser war dessen
       [2][umstrittene Rede] in Dresden, wo er mit Blick auf die NS-Zeit eine
       „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert und das
       Holocaust-Mahnmal doppeldeutig als „Mahnmal der Schande“ bezeichnet hatte.
       
       Der Antrag aber geht weit darüber hinaus. Dort heißt es, Höcke weise in
       Publikationen und Reden „in vielerlei Einzelpunkten eine übergroße Nähe zum
       Nationalsozialismus“ auf, auch habe er unter dem Pseudonym Landolf Ladig
       für NPD-Publikationen geschrieben. Zudem ist von „egomanischen Ausfällen“
       und einer „Ich-Orgie“ die Rede. Damit habe Höcke gegen die Ordnung der AfD
       verstoßen und der Partei geschadet.
       
       Das Parteiausschlussverfahren war intern von Beginn an stark umstritten und
       führte die AfD an den Rand einer neuen Spaltung. Kritiker warfen Petry
       immer wieder vor, sie habe sich vor allem einen parteinternen Konkurrenten
       vom Hals schaffen wollen.
       
       ## Ob der Bundesvorstand das Urteil akzeptiert, ist offen
       
       Steffen Möller, Höckes Co-Vorsitzender im Landesverband, zeigte sich am
       Mittwoch erfreut. Schon im Februar 2017 habe der Landesvorstand die
       Entscheidung des Bundesvorstands scharf kritisiert und auf die mangelnden
       Erfolgsaussichten hingewiesen: „Der Antrag auf Parteiausschluss war allein
       machtpolitisch motiviert.“ Möller forderte den amtierenden Bundesvorstand
       auf, das Urteil „als Schlusstrich“ zu akzeptieren und „damit das nach Ende
       der ‚Petry-Ära‘ beschrittenen Weg eines kooperativen Miteinanders aller
       Strömungen fortzusetzen“.
       
       Ob der Bundesvorstand das Thüringer Urteil akzeptieren oder dagegen
       vorgehen wird, ist noch offen. „Der Bundesvorstand muss sich jetzt mit der
       Urteilsbegründung befassen und entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift“,
       sagte AfD-Vizechef Georg Pazderski der taz. Er selbst könne sich erst
       positionieren, wenn er das Urteil gelesen habe. Das sei bislang nicht der
       Fall.
       
       Pazderski ist einer von jenen, der im Bundesvorstand für den
       Parteiausschluss Höckes votiert hatte und dem Gremium immer noch angehört.
       Dies gilt auch für Fraktionschefin Weidel, der Vizevorsitzenden der
       Fraktion, Beatrix von Storch, und Albrecht Glaser, wie Pazderski Vizechef
       der Partei. Sie alle haben es in letzter Zeit vermieden, sich zum
       Parteiausschluss Höckes offen zu positionieren – wohl auch, weil sie
       wiedergewählt werden wollten. Alexander Gauland und Jörg Meuthen dagegen,
       die beiden Parteichefs, haben sich stets von dem Antrag distanziert. Ein
       Parteiausschlussverfahren sei nicht angemessen und zudem schwer
       durchsetzbar, so ihr Argument.
       
       Der Bundesvorstand hat nun, grob gesagt, drei Möglichkeiten: Er kann vor
       das Bundesschiedsgericht ziehen und das das Urteil aus Thüringen anfechten,
       also weiter für den Parteiausschluss Höckes streiten. Er kann eine andere
       Ordnungsmaßnahme gegen Höcke einleiten. Oder er kann schlicht nichts tun
       und das Urteil aus Thüringen, wie Möller es formuliert, als Schlusstrich
       sehen. Die Mitglieder des Bundesvorstands müssen sich jetzt positionieren.
       
       9 May 2018
       
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