# taz.de -- Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtenstatus > Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und > AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter > verletzt. (IMG) Bild: Thomas Seitz, AfD-Abgeordneter, soll seinen Beamtenstatus verlieren FREIBURG taz | Der Staatsanwalt und [1][AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz] soll seinen Beamtenstatus verlieren. Das entschied jetzt das baden-württembergische Richterdienstgericht. Seitz war bei der Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsdelikte zuständig. Für die AfD errang er bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste ein Abgeordnetenmandat. Das Landesjustizministerium hatte schon lange vor der Wahl ein Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Dieser habe in seiner außerdienstlichen Tätigkeit, insbesondere in Wahlkämpfen, regelmäßig seine Pflichten als Beamter verletzt. So habe er gegen die Pflicht zur Mäßigung verstoßen, unter anderem weil er Flüchtlinge als „Invasoren“ titulierte. Er habe die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, indem er den deutschen Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete. Und auch gegen die Pflicht zur Neutralität habe er verstoßen, weil er sich im Wahlkampf mit einer Robe über dem Arm ablichten ließ. Insgesamt 17 öffentliche Äußerungen wurden Seitz zur Last gelegt. Seitz wies die Vorwürfe zurück und berief sich auf die Meinungsfreiheit. Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte in der mündlichen Verhandlung im August angedeutet, dass Seitz vor allem seine Mäßigungspflicht verletzt haben könnte. Manche Äußerungen seien wohl dem „rechtsextremen Gedankengut“ zuzuordnen. Bisher hat das Richterdienstgericht den Beteiligten nur den Tenor der Entscheidung zugestellt, dass Seitz aus dem Dienst zu entfernen ist. Für die Begründung der Entscheidung haben die Richter noch einige Wochen Zeit. Seitz kann gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel zum Richterdienstgerichtshof einlegen. Ein Sprecher von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte der taz: „Herr Seitz war als Staatsanwalt nicht mehr tragbar“. Seine Äußerungen hätten „das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die Objektivität des betroffenen Staatsanwalts“ nachhaltig erschüttert. Seitz wollte wegen der fehlenden Begründung noch keine Stellung nehmen. Nach Informationn der Sächsischen Zeitung war Seitz beim Chemnitzer „Trauermarsch“ von AfD und Pegida in der ersten Reihe gelaufen. 19 Sep 2018 ## LINKS (DIR) [1] /Disziplinarverfahren-gegen-Staatsanwalt/!5527618 ## AUTOREN (DIR) Christian Rath ## TAGS (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) (DIR) Schwerpunkt Pegida (DIR) Staatsanwalt (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) (DIR) Alternative für Deutschland (AfD) ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Urteil gegen AfD-Politiker Thomas Seitz: Rechter Staatsanwalt gefeuert Auf seiner Facebook-Seite hetzte der AfDler Thomas Seitz immer wieder gegen Geflüchtete und Muslime. Jetzt verliert er seinen Beamtenstatus. (DIR) Beamtenstatus von AfD-Abgeordnetem: „Pflicht zur Verfassungstreue verletzt“ Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr sein darf. (DIR) Lehrer wegen Anti-AfD-Protest verurteilt: Zweifelhafte Richter-Rochade Michael Csaszkóczy wird verurteilt, weil er ein Treffen der AfD gestört habe. Die Richterin, die ihn verurteilt, ist Schwiegertochter eines AfD-Promis. (DIR) Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt: AfD-Politiker droht Berufsverbot Ein Gericht in Stuttgart klärt, ob der AfD-Abgeordente Thomas Seitz weiter als Staatsanwalt tätig sein kann. Er habe Amt und Politik nicht getrennt. (DIR) AfD erkennt parteinahe Stiftung an: Steinbach setzt sich durch Die Rechtspopulisten entscheiden sich für die Desiderius-Erasmus-Stiftung um Erika Steinbach. Für manche verrät die AfD damit „einen Teil ihrer Seele“. (DIR) Streit um parteinahe Stitungen bei AfD: Stiftungsmillionen rücken in die Ferne In der AfD gibt es weiter keine Einigung darüber, ob eine Stiftung als parteinah anerkannt werden soll. Die Gegner des Vorhabens sorgten für eine Vertagung.