# taz.de -- Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtenstatus
       
       > Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und
       > AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter
       > verletzt.
       
 (IMG) Bild: Thomas Seitz, AfD-Abgeordneter, soll seinen Beamtenstatus verlieren
       
       FREIBURG taz | Der Staatsanwalt und [1][AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas
       Seitz] soll seinen Beamtenstatus verlieren. Das entschied jetzt das
       baden-württembergische Richterdienstgericht. Seitz war bei der
       Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsdelikte zuständig. Für die AfD
       errang er bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste ein
       Abgeordnetenmandat.
       
       Das Landesjustizministerium hatte schon lange vor der Wahl ein
       Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Dieser habe in seiner
       außerdienstlichen Tätigkeit, insbesondere in Wahlkämpfen, regelmäßig seine
       Pflichten als Beamter verletzt. So habe er gegen die Pflicht zur Mäßigung
       verstoßen, unter anderem weil er Flüchtlinge als „Invasoren“ titulierte.
       
       Er habe die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, indem er den deutschen
       Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete. Und auch gegen die
       Pflicht zur Neutralität habe er verstoßen, weil er sich im Wahlkampf mit
       einer Robe über dem Arm ablichten ließ. Insgesamt 17 öffentliche Äußerungen
       wurden Seitz zur Last gelegt. Seitz wies die Vorwürfe zurück und berief
       sich auf die Meinungsfreiheit.
       
       Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte in der mündlichen Verhandlung im
       August angedeutet, dass Seitz vor allem seine Mäßigungspflicht verletzt
       haben könnte. Manche Äußerungen seien wohl dem „rechtsextremen Gedankengut“
       zuzuordnen.
       
       Bisher hat das Richterdienstgericht den Beteiligten nur den Tenor der
       Entscheidung zugestellt, dass Seitz aus dem Dienst zu entfernen ist. Für
       die Begründung der Entscheidung haben die Richter noch einige Wochen Zeit.
       Seitz kann gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel zum
       Richterdienstgerichtshof einlegen.
       
       Ein Sprecher von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte der taz: „Herr
       Seitz war als Staatsanwalt nicht mehr tragbar“. Seine Äußerungen hätten
       „das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die
       Objektivität des betroffenen Staatsanwalts“ nachhaltig erschüttert. Seitz
       wollte wegen der fehlenden Begründung noch keine Stellung nehmen.
       
       Nach Informationn der Sächsischen Zeitung war Seitz beim Chemnitzer
       „Trauermarsch“ von AfD und Pegida in der ersten Reihe gelaufen.
       
       19 Sep 2018
       
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