# taz.de -- Hartz IV-Mietobergrenzen rechtswidrig: Mehr Wohngeld in Bremen
       
       > Bremer Empfänger*innen von Sozialleistungen bekommen ab sofort etwas mehr
       > Wohngeld. Bisher wurden Mietobergrenzen rechtswidrig gedeckelt.
       
 (IMG) Bild: Trotz Wohngelderhöhung: In Bremen bleibt bezahlbarer Wohnraum knapp
       
       BREMEN taz | Hartz IV-EmpfängerInnen in Bremen dürfen ab heute etwas
       [1][mehr Geld für Miete] ausgeben. Zugleich ist nun rechtskräftig
       festgestellt, dass die bis 2017 geltenden Mietobergrenzen rechtswidrig
       waren.
       
       Die neuen Richtwerte für die Mieten liegen um etwa dreieinhalb Prozent über
       den bisher als „angemessen“ geltenden Unterkunftskosten (siehe Infokasten).
       „Es wird sich aber nicht grundsätzliches ändern“, kritisiert der Bremer
       Erwerbslosenverband (BEV): „Bezahlbarer Wohnraum bleibt knapp.“
       
       Stattdessen würden nun die Gewinne der Investoren und
       Wohnungsgesellschaften steigen: „Die beste Rendite lässt sich mit einer
       Erhöhung der Mieten erzielen“, so der BEV. Zahlt die der Staat, lege der
       nun eben noch ein paar Euro drauf. Zudem werde die „Ghettobildung“ in
       Bremen gefördert: in teuren Stadtteilen zahlt das Amt zwar mehr Miete, im
       teuren Oberneuland aber würden nur zehn Prozent Zuschlag gewährt. „Die
       Reichen wollen unter sich bleiben“, sagt der BEV.
       
       Weil es in Bremen keinen Mietspiegel gibt, plant das Sozialressort für 2020
       nun eine „flächendeckende Datenerhebung“ auf der Basis von „repräsentativen
       Stichprobenerhebungen“ bei Vermietern. Auf diese Weise will die Behörde die
       Frage, wie viel Miete gerade noch als „angemessen“ zu gelten hat, so
       beantworten, dass sie auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
       standhält. Und das fordert seit 2009 von den Kommunen ein „schlüssiges
       Konzept“. Es muss zudem alle vier Jahre eine ganz neue Datenbasis bekommen.
       
       Das Bremer Sozialgericht hat bereits im Sommer entschieden
       [2][(Aktenzeichen S28 AS 1213716]), dass der behördliche Umgang mit den
       Mietobergrenzen zwischen 2010 und 2017 [3][rechtswidrig] war. Der Grund: Es
       fehlte ein „schlüssiges Konzept“, die vorgegebenen Richtwerte für Mieten in
       Bremen waren also nicht realistisch.
       
       Im konkreten Fall musste das Jobcenter einer Mutter, die mit ihren zwei
       Kindern in Blumenthal lebt, Miete nachzahlen. Rund 650 Euro bezahlte die
       Frau dort Anfang 2016 an Kaltmiete. Die Verwaltungsanweisung der grünen
       Sozialsenatorin gestand ihr aber lediglich 507 Euro Miete im Monat zu. Die
       Familie klagte – und bekam recht. Das Gericht legte die Zahlen aus dem
       Wohngeldgesetz zu Grunde – im konkreten Falle waren das 626 Euro – und
       gewährte zudem einen „Sicherheitszuschlag“ von zehn Prozent.
       
       Das Jobcenter legte gegen das Urteil zunächst Berufung beim
       Landessozialgericht ein – nahm diese aber nun zurück. Der Grund: „Die
       Erfolgsaussichten sind als gering einzustufen.“ Das schrieb das Ressort
       jüngst in der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU. Damit ist das Urteil
       nun rechtskräftig.
       
       Derzeit sind noch 129 weitere Klagen vor Gericht anhängig, bei denen es um
       die Frage der angemessenen Miete geht, eine überschlägige Modellrechnung
       des Ressorts habe ergeben, dass es um bis zu 75.000 Euro gehen könnte,
       zuzüglich der Verfahrenskosten. Insgesamt gab es allein seit März
       vergangenen Jahres 625 Widersprüche, bei denen um die zulässigen Mietkosten
       gestritten wird.
       
       Der Anwalt der Klägerin aus Blumenthal, Fabian Rust, geht davon aus, dass
       auch die seit 2017 geltende Praxis zur Decklung der Mietkosten rechtswidrig
       ist. „Hierzu sind bereits Klageverfahren anhängig“. Von eventuell höheren
       Mietzahlungen profitiert aber nur, wer Widerspruch gegen den entsprechenden
       Bescheid eingelegt hat.
       
       1 Nov 2018
       
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 (DIR) [1] https://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/TOP%208%20S_Neue%20Richtwerte%20f%C3%BCr%20die%20Kosten%20der%20Unterkunft.pdf
 (DIR) [2] https://www.sozialgericht-bremen.de/presse/detail.php?gsid=bremen86.c.13736.de
 (DIR) [3] /Archiv-Suche/!5525800&s=fabian+rust/
       
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