# taz.de -- Kommentar NPDler aus Haft entlassen: Symptom des Richtermangels
       
       > Ein NPD-Politiker, der ein Asylbewerberheim angezündet haben soll, musste
       > aus der U-Haft entlassen werden. Das hätte man vermeiden können.
       
 (IMG) Bild: Maik Schneider durfte vorerst gehen. Sein Fall ist kein Einzelfall
       
       Maik Schneider ist am Mittwoch [1][zu seinem Prozess erschienen] – obwohl
       er in der Woche zuvor aus seiner U-Haft [2][entlassen worden war]. Das
       Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte die U-Haft beendet, weil sie
       schon über drei Jahre andauerte und der Prozess nicht genug beschleunigt
       worden war.
       
       Das OLG nahm damit zwar die Gefahr in Kauf, dass der NPD-Politiker, der ein
       Asylheim im brandenburgischen Nauen angezündet haben soll, vor der
       Urteilsverkündung untertaucht. Eine Strafe hat es Schneider damit aber
       nicht erlassen. Im Falle einer Verurteilung muss er eben länger sitzen.
       
       Der Fall Maik Schneider ist allerdings kein Einzelfall. Immer wieder kommen
       Angeklagte wegen überlanger U-Haft zunächst auf freien Fuß. Ursache ist
       meist eine Mischung aus allgemeiner Überlastung der Justiz und vermeidbaren
       Verzögerungen durch das jeweils zuständige Gericht. Das OLG Brandenburg
       will seine Gründe im Fall Schneider erst in der kommenden Woche
       veröffentlichen.
       
       Aber natürlich hat der Fall schon jetzt eine Diskussion über die
       Überlastung der Justiz in Brandenburg ausgelöst. Dafür sorgen schon die
       Richterverbände und die Opposition. Und man kann vermuten, dass auch die
       Richter des Oberlandesgerichts selbst nicht unglücklich sind, wenn ihre
       Entscheidung den Ruf nach mehr Richterstellen laut werden lässt.
       
       ## „Pakt für den Rechtsstaat“
       
       Dass bundesweit 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte fehlen, ist
       allgemein anerkannt. CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag
       deshalb versprochen, mit den Ländern einen „Pakt für den Rechtsstaat“ zu
       schließen, der ebendiese 2.000 zusätzlichen Stellen für Richter- und
       Staatsanwälte vorsieht. In der kommenden Woche soll bei einem gemeinsamen
       Gipfel von Kanzlerin und Ministerpräsidenten verhandelt werden, wer dafür
       letztlich die Kosten tragen wird.
       
       Entscheidungen wie im Fall Maik Schneider liefern die Begleitmusik zu
       diesen Verhandlungen. Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke)
       musste sich jetzt im Landtag zwar unangenehmen Fragen stellen. Doch selbst
       er hat ein Interesse an der Empörung, weil sie vielleicht auch die
       Zahlungsbereitschaft der Bundespolitik erhöht.
       
       10 Jan 2019
       
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