# taz.de -- Klage von „Volkslehrer“ abgewiesen: Lächerlich und unerträglich
       
       > Unser Autor beobachtete in Berlin den Prozess des Ex-Grundschullehrers
       > Nikolai N., der gegen seine Kündigung wegen rechter Hetze geklagt hat.
       
 (IMG) Bild: Das war's wohl mit dem Lehrerberuf: Nikolai N. im Arbeitsgericht, das seine Klage abgewiesen hat
       
       Man kann die rechte Gefahr ernst nehmen und muss dabei rechte Spinner
       trotzdem nicht überbewerten. Man muss Rechtsextreme nicht größer machen als
       sie sind, und kann sich trotzdem entschieden gegen sie positionieren. Je
       nach Kontext und eigener Funktion kann man dafür den richtigen Ton, die
       passende Rhetorik wählen.
       
       Genau das hat Richter Arne Boyer vom Berliner Arbeitsgericht am
       Mittwochmittag im Fall des ehemaligen Grundschullehrers Nikolai N. getan.
       N., ein notorischer, extrem rechter YouTube-Verschwörungstheoretiker, hatte
       gegen das Land Berlin geklagt, weil er im Mai von der Vineta-Grundschule in
       Wedding fristlos gekündigt worden war. N. findet, dass seine Äußerungen vom
       Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien.
       
       Auf seinem Kanal „Der Volkslehrer“ verbreitet N. rechte
       Verschwörungstheorien, stellt den Holocaust und die Schuld der Deutschen im
       Zweiten Weltkrieg infrage, ruft zu Solidarität mit verurteilten
       Geschichtsrevisionisten auf.
       
       Das Arbeitsgericht wies N.s Klage am Mittwoch ab, weil dieser und seine
       Interviewpartner mit dem YouTube-Kanal den Staat und seine
       Verfassungsorgane „angreifen, verächtlich machen und beschimpfen“. Die
       Aussagen über den Holocaust nannte der Richter einen Angriff auf „die
       Grundfesten unseres Selbstverständnisses, nämlich der besonderen
       Verantwortung aus der deutschen Geschichte“. N.s Kanal sei deshalb ein
       Propagandamittel.
       
       ## Irgendwie ein Mann der Medien
       
       Boyer ist Richter. Die Neutralität, die seine Funktion von ihm erfordert,
       hinderte ihn dennoch nicht daran, das Lächerliche als Lächerliches und
       dabei das Unerträgliche als unerträglich zu markieren. Etwas subtil. Aber
       mit dem richtigen Ton. Das tat Boyer, indem er pointierte Stellen aus N.s
       Videopropaganda vortrug. Er las dessen Selbstdarstellung vor, die der
       ehemalige Lehrer dem Gericht vorgelegt hatte: „Der Kläger ist ein
       konservativer Mensch, dem das Nationale und die deutsche Geschichte sehr am
       Herzen liegen“, der sich deshalb gegen Globalisierung und unbegrenzte
       Migration artikuliere. Auf den Einwurf von N.s Anwalt, für seinen Mandanten
       sei der Beruf des Lehrers eine Berufung, antwortete Richter Boyer trocken:
       „Der Kläger ist ja auch irgendwie ein Mann der Medien.“ Er könne sich
       vorstellen, dass N. „auf diesem Gebiet zukünftig auch ganz lukrative
       Arbeitsstellen“ finden kann, etwa bei der AfD.
       
       Nach dem Urteil bestätigte der selbst ernannte „Volkslehrer“ diese
       Einschätzung. Umgeben von seinen Anhängern, bedankte er sich bei
       Journalisten der „unausgewogenen“ Medien für die Aufmerksamkeit. Sein Kanal
       sei erst durch die Berichterstattung so richtig bekannt geworden. Als N.s
       Kündigung bekannt wurde, hatte er knapp 2.500 Abonnenten. Heute sind es
       59.292.
       
       16 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Volkan Ağar
       
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