# taz.de -- Buzzfeed siegt gegen Abtreibungsgegner: Sie dürfen ihn beim Namen nennen
       
       > Buzzfeed darf den Klarnamen eines Abtreibungsgegners nennen, der
       > hobbymäßig Ärzt*innen anzeigte. Das hat ein Gericht am Mittwoch
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Das Informationsverbot für Ärzt*innen ist Mist, finden diese Demonstrantinnen
       
       Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch dem Online-Medium Buzzfeed.News
       erlaubt, den Namen des Abtreibungsgegners zu nennen, der reihenweise
       FrauenärztInnen anzeigt. Ein zivilrechtlicher Eilantrag des Mannes wurde
       abgelehnt.
       
       Yannic Hendricks ist Mathematikstudent und hat es sich zur Aufgabe gemacht,
       Paragraph 219a Strafgesetzbuch durchzusetzen. Danach ist es ÄrztInnen
       verboten, öffentlich darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
       vornehmen.
       
       Die Vorschrift spielte jahrzehntelang in der Praxis fast keine Rolle, bis
       Hendricks und ein anderer selbst ernannter „Lebensschützer“ ihren Feldzug
       begannen. Die Anzeigen führten unter anderem zur Verurteilung der Gießender
       Frauenärztin Kristina Hänel, die 6000 Euro Geldstrafe zahlen musste.
       [1][Dieser Fall löste zugleich eine politische Debatte um die Abschaffung
       oder Änderung des Paragraphen 219a aus, die die große Koalition derzeit vor
       eine Zerreißprobe stellt.]
       
       Trotz dieses von ihm verursachten Wirbels wollte Hendricks aber nicht
       namentlich erwähnt werden. Interviews gab er zwar, aber unter Pseudonym. Er
       wolle sich vor „gewaltbereiten linken Abtreibungsbefürwortern“ schützen, so
       Hendricks. Als Buzzfeed im November 2018 Hendricks Namen nannte, meldete
       sich die bekannte Medienkanzlei Höcker und verlangte – wie zuvor schon in
       anderen Fällen – Unterlassung. Als Buzzfeed sich weigerte, beantragte
       Hendricks eine einstweilige Verfügung. Diese hat das Landgericht Düsseldorf
       nun aber abgelehnt.
       
       ## Öffentliches Interesse bricht Persönlichkeitsrecht
       
       Dabei mussten die Düsseldorfer Richter eine Abwägung treffen. Einerseits
       hat grundsätzlich jeder das Recht auf Anonymität und kann die
       Öffentlichmachung des Namens im Zusammenhang mit konkreten Sachverhalten
       verhindern. Dies ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts.
       
       Auf der anderen Seite stand das durch die Medienberichterstattung
       verkörperte öffentliche Interesse, das hier laut Landgericht aus drei
       Gründen Vorrang habe. Erstens habe Hendricks selbst durch seine reihenweise
       Anzeigenerstattung eine öffentliche Debatte angeregt. Zweitens habe er
       Interviews gegeben und sei damit als Person aus seiner Privatsphäre
       herausgetreten. Drittens habe Buzzfeed nicht zum ersten Mal den Namen in
       der Öffentlichkeit genannt, vielmehr sei dieser schon an anderer Stelle
       aufgetaucht.
       
       Hendricks kann gegen die Eil-Entscheidung des Landgerichts noch Berufung
       beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
       
       16 Jan 2019
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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