# taz.de -- Feministin vor Gericht: Abtreibungsgegner will Anonymität
       
       > Yannic Hendricks, der dutzende Ärzt*innen anzeigte, verklagt die
       > Vorsitzende von Pro Familia in Hamburg – weil sie seinen Namen im
       > Internet nannte.
       
 (IMG) Bild: Der Paragraph 219a wurde reformiert, bestimmte Inhalte auf Webseiten bleiben strafbar
       
       HAMBURG taz | Yannic Hendricks zeigt Ärzt*innen an, die auf ihren Webseiten
       darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wegen
       der im Februar vom Bundestag beschlossenen [1][Reform des Paragrafen 219a]
       Strafgesetzbuch dürfen Ärzt*innen das künftig zwar, weitere Informationen,
       etwa über die angewandten Methoden, dürfen sie nicht geben. Die sollen nur
       auf „neutralen“ Internetseiten zur Verfügung stehen.
       
       Das sei halt so sein Hobby, sagte Hendricks im [2][Interview mit der taz]
       und im Deutschlandfunk über seine 60 bis 70 Anzeigen. Weil er aber anonym
       bleiben möchte, weitete der Abtreibungsgegner sein Hobby aus: Er geht
       gerichtlich gegen alle vor, die seinen Namen im Internet nennen. Solch ein
       Fall beschäftigt am 15. März das Hamburger Landgericht.
       
       Kersten Artus, Journalistin und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg, nannte
       Hendricks Namen auf Facebook und Twitter. Der Student aus Kleve reichte
       Zivilklage ein, weil Artus sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu
       unterzeichnen, ihre Beiträge zu löschen und Hendricks’ Anwaltskosten zu
       zahlen. Seine Anwälte argumentieren, dass Artus seine Persönlichkeitsrechte
       verletzt habe und kein öffentliches Interesse an Hendricks’ Namen bestünde.
       
       Eigentlich sollte der Fall schon vor knapp einem Monat verhandelt werden,
       doch der Termin musste verschoben werden, weil Hendricks seine Klage
       erweiterte. Grund war Artus’ Reaktion auf einen Tweet. Ein User twitterte
       das Foto eines Plakats an der Roten Flora in Hamburg. Darauf war unter
       anderem ein gemaltes Porträt von Hendricks zu sehen. Artus kommentierte den
       Beitrag mit „Ohlala“. Sie stelle ihren Mandanten nun auch noch per Foto an
       den Pranger, argumentieren Hendricks’ Anwälte in der Klageerweiterung.
       
       Artus hingegen findet, das Bild an der Roten Flora beweise das öffentliche
       Interesse an Hendricks. Das wiederum habe er durch seine
       Strafanzeigen-Kampagne selbst gesteigert. „Er ist diesen Weg bewusst
       gegangen und will damit auch die Gesellschaft verändern“, sagt sie.
       
       Ähnlich argumentierte auch das Düsseldorfer Landgericht und [3][lehnte eine
       einstweilige Verfügung gegen das Online-Medium „Buzzfeed“ ab]. Auch dort
       wurde Hendricks’ Name genannt. Der will seinem Hobby weiter nachgehen und
       [4][legte Berufung ein]. Und „auch wegen der Veröffentlichung des
       Hetzplakats“ an der Roten Flora wurde laut Hendricks Anwälten Strafanzeige
       erstattet.
       
       11 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168/
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 (DIR) [3] https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/buzzfeed-news-yannic-hendricks-gericht-219a
 (DIR) [4] https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/yannic-hendricks-berufung-gegen-buzzfeed-news-219a
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marthe Ruddat
       
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