# taz.de -- BeamtInnen in der AfD: Dienstrecht ist geduldig
       
       > Niedersachsens Innenminister will bei BeamtInnen, die in
       > rechtsextremistischen AfD-Strukturen sind, genau hinsehen. Überprüfen
       > darf er niemand.
       
 (IMG) Bild: Vielleicht auch der ein oder andere Beamte dabei: Mitglieder der Jungen Alternative unter sich
       
       HAMBURG taz | Vielleicht war es Wunschdenken, vielleicht Flüchtigkeit, in
       jedem Fall ist es laut niedersächsischem Innenministerium eine
       Fehlinterpretation: Anders als in mehreren Medien vermeldet, plant der
       niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) keine Überprüfung von
       Beamten, die Mitglied in AfD-Unterorganisationen sind, die vom
       Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden. Das ist die „Junge
       Alternative“, die Jugendorganisation der AfD, und der sogenannte Flügel,
       ein Sammelbecken für Radikale innerhalb der AfD.
       
       „Wir sind überrascht über den Spin, der da hineingekommen ist“, sagt die
       Sprecherin des Innenministeriums, Simone Schelk. Pistorius hatte in einem
       Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung auf die Frage, ob Polizisten
       Mitglied in einer vom Verfassungsschutz geprüften AfD-Organisation sein
       könnten, geantwortet, man müsse „diese Haltung zumindest infrage stellen“.
       Der nächste Satz lautete: „Auch wenn das zunächst keine unmittelbaren
       Konsequenzen hätte.“ Von daher bleibt der Vorwurf der niedersächsischen
       AfD, Boris Pistorius betreibe eine Angstkampagne gegen die Partei, bei
       genauerer Lesart des Interviews eher blass.
       
       Das vom Innenminister formulierte Infragestellen bedeutet nicht eine
       regelhafte Prüfung. Zumal nicht, so sagt Simone Schelk, solange es keine
       bestandskräftige Einstufung der Parteistrukturen als verfassungsfeindlich
       gibt. Bislang ist die Junge Alternative in Niedersachsen lediglich unter
       Beobachtung gestellt.
       
       Und selbst die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich
       eingestuften Partei ist nicht automatisch Grund für eine Suspendierung von
       BeamtInnen. Es müsse darüber hinaus ein „aktives Unterstützen“ vorliegen,
       heißt es aus dem Innenministerium, „das den Fortbestand der Organisation
       sichert“, etwa ein Funktionärsamt oder eine Wahlkandidatur.
       
       Eine generelle anlasslose Überprüfung von verbeamteten Mitgliedern der
       Jungen Alternative (JA) oder des Flügels sei rechtlich nicht zulässig. Da
       bereits eine Überprüfung von BeamtInnen auf eine solche Mitgliedschaft hin
       unzulässig ist, liegen dem Ministerium keine Zahlen vor, um wie viele
       Personen es in der Debatte geht.
       
       Dessen Sprecherin Schelk betont, dass man bei allen BewerberInnen für den
       öffentlichen Dienst erst einmal Verfassungstreue voraussetze: „Wir haben
       keinen Generalverdacht.“ Niedersachsen habe 1990 nach der Abschaffung des
       Extremistenerlasses bewusst auf Verwaltungsvorschriften oder Fragenkataloge
       zur Prüfung der persönlichen Eignung von Bewerbern verzichtet.
       
       Bayern handhabt die Aufnahme in den öffentlichen Dienst anders. Dort prüft
       man, auch mit Verweis auf die Verbeamtung eines Amtsrichters, der sich als
       Neonazi herausstellte, die Verfassungstreue vor der Verbeamtung mit einem
       Fragebogen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wurde kürzlich in der
       Funke Mediengruppe damit zitiert, er habe sein Haus gebeten, „die
       Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen
       hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau zu prüfen“.
       
       Seehofer fügte hinzu, dies gelte gleichermaßen für rechts- wie
       linksgerichteten Extremismus. Dass daraus dienstrechtliche Konsequenzen für
       AfD-Mitglieder erwachsen, ist angesichts der gegenwärtigen Rechtslage
       jedoch zu bezweifeln.
       
       15 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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