# taz.de -- Lichtausschalten als Protest gegen AfD: Der Staat muss neutral bleiben
       
       > Die Stadt Münster hatte aus Protest gegen die AfD am Rathaus die
       > Außenbeleuchtung abgeschaltet. Das war nicht rechtens, urteilt das
       > Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen die AfD auf dem Prinzipalmarkt in Münster (Archivbild vom 2. 2. 2017)
       
       MÜNSTER dpa | Die Stadt Münster durfte die Beleuchtung am historischen
       Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AfD nicht ausschalten. Das hat
       das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden.
       
       Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des
       Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei
       es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm
       untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend
       sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe,
       betonte das Gericht [1][(Az.: 1 K 3306/17)].
       
       Bei dem Empfang der AfD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalmarkt
       die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8.000 Menschen
       demonstrierten gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte das Licht
       außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung damals:
       Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.
       
       Münster kündigte im Gerichtssaal an, zuerst das schriftliche Urteil prüfen
       zu wollen. Dann werde entschieden, ob die Stadt das Oberverwaltungsgericht
       für das Land Nordrhein-Westfalen anrufe.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Entscheidung des
       Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 verwiesen. Darin war dem
       Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die
       islamfeindliche „Dügida“-Bewegung untersagt worden.
       
       8 Feb 2019
       
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