# taz.de -- Umstrittenes EU-Urheberrecht: Es kommt auf Deutschland an
       
       > Justizministerium und Kanzleramt einigen sich nicht auf eine Erklärung
       > zum Urheberrecht. Wenn sich die Regierung enthält, scheitert die Reform.
       
 (IMG) Bild: Irgendwie auch die Position der SPD: Demonstrant in Berlin im März
       
       FREIBURG taz | Es läuft denkbar schlecht für die SPD. Wenn am Montag im
       EU-Ministerrat über die [1][umstrittene EU-Urheberrechtsreform] abgestimmt
       wird, ist das keine Formsache. Vielmehr kommt es auf die Stimme
       Deutschlands an, ob die Reform in Kraft tritt oder vorerst scheitert. Und
       federführend für das deutsche Votum ist Justizministerin Katarina Barley,
       zugleich SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl.
       
       Die eigentliche Abstimmung findet am Montag ohne Aussprache im
       Agrarministerrat statt. Deutschland wird dort durch
       Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vertreten. Die Weisung zur
       Abstimmung wird ihr aber Justizministerin Barley erteilen, weil sie
       innerhalb der Bundesregierung [2][für das Urheberrecht zuständig] ist.
       
       Am 26. März hat bereits das Europäische Parlament [3][der Reform
       zugestimmt]. Die Abstimmung im Rat, dem Gremium der Regierungen, sollte
       eigentlich unspannend werden, denn bisher gab es dort eine eindeutige
       Mehrheit. Unter dem Druck der Kritiker sind nun aber einige EU-Staaten
       umgeschwenkt, zuletzt Schweden und Estland. Wie eine Abstimmung im
       Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in Brüssel am Donnerstag zeigte,
       kommt es nun wirklich auf das dicke Stimmenpaket Deutschlands an. Wenn
       Deutschland mit Nein stimmt oder sich enthält, ist die Reform gescheitert.
       
       Über die „EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wird
       schon seit drei Jahren diskutiert. Besonders umstritten ist Artikel 17
       (Ex-Artikel 13), der die urheberrechtliche Verantwortung von
       Upload-Plattformen wie Youtube oder Facebook einführt. Diese sollen mit den
       großen Verwertungsgesellschaften der Urheber, etwa der Gema oder der VG
       Wort, Lizenzvereinbarungen schließen und dafür sorgen, dass keine
       unlizensierten Inhalte hochgeladen werden.
       
       Kritiker um die ehemalige Piraten-Abgeordnete [4][Julia Reda sagen], die
       erforderlichen Uploadfilter seien so aufwändig, dass nur große Konzerne
       sich die Investition leisten können. Außerdem sei eine derartige Software
       nicht in der Lage, Parodien, Memes und Remixes zu erkennen. Letztlich sei
       also auch die Meinungs- und Kunstfreiheit bedroht.
       
       ## SPD stimmte mehrheitlich gegen Reform
       
       Die SPD-Abgeordneten im Europaparlament haben mehrheitlich gegen das
       Projekt gestimmt. Justizministerin Barley will aber trotz eigener Bedenken
       zustimmen, um die komplizierte Reform nicht zu gefährden. In einer in
       dieser Woche veröffentlichten Umfrage unter 18 bis 24-jährigen Wählern
       stürzte die Zustimmung für die SPD daraufhin binnen eines Monats von 14
       Prozent auf 8 Prozent.
       
       Anfang April kündigte Barley an, Deutschland werde im EU-Ministerrat eine
       Protokollerklärung abgeben, um zu zeigen, wie man die Bedenken der Kritiker
       bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht berücksichtigen wird.
       In einem ersten fünfseitigen Entwurf der Erklärung, der der taz vorliegt,
       hieß es, „Ziel“ bei der Umsetzung sei es „ohne das Instrument
       ‚Uploadfilter‘ auszukommen“. Wie das konkret gelingen soll, ist noch
       unklar.
       
       Eigentlich sollte die Protokoll-Erklärung an diesem Freitag veröffentlicht
       werden. Doch Kanzleramt und Justizministerium verhandelten am frühen
       Freitagabend immer noch. Nach taz-Informationen ist Hauptstreitpunkt, ob
       die EU-Kommission zu Nachbesserungen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren
       aufgefordert werden soll.
       
       Der Streit ist allerdings vor allem symbolisch. Die deutsche
       Protokollerklärung hat keine rechtliche Bedeutung, auch nicht bei der
       Interpretation der Richtlinie. Die Protokollerklärung entspricht eher einer
       Erläuterung zum Abstimmungsverhalten.
       
       Große Bedeutung hätte der Streit um die Protokollerklärung nur dann, wenn
       er am Ende dazu führt, dass Deutschland am Montag gar nicht abstimmt und
       sich damit der Stimme enthält. Denn dann wäre die Urheberrechtsreform
       vorerst gescheitert.
       
       12 Apr 2019
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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