# taz.de -- Zweiter Gesetzentwurf zur Organspende: Nur mit Zustimmung
       
       > Eine Abgeordnetengruppe hat einen alternativen Gesetzentwurf zur
       > Organspende vorgestellt. Dieser setzt ein aktives Ja zu Lebzeiten voraus.
       
 (IMG) Bild: Stellten einen zweiten Gesetzentwurf vor: eine Abgeordnetengruppe um Kipping und Baerbock (re)
       
       BERLIN taz | In der [1][Debatte über die Erhöhung der Organspenderzahlen]
       in Deutschland hat am Montag eine Abgeordnetengruppe einen alternativen
       Gesetzentwurf vorgelegt. Die Gruppe um die Bundestagsabgeordneten Annalena
       Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) – beide auch Parteivorsitzende –,
       Hilde Mattheis (SPD), Christine Aschenburg-Dugnus (FDP) und Karin Maag
       (CDU) setzt mit ihrem Entwurf auf eine aktive Entscheidung der
       BundesbürgerInnen zur Organspende.
       
       Die Organspende müsse eine „bewusste, freiwillige Entscheidung“ bleiben,
       sagte Karin Maag. Laut Entwurf sollen BürgerInnen künftig bei Beantragung
       eines Ausweises oder dessen Verlängerung nach ihrer Zustimmung zur
       Organspende befragt werden. Auch der Hausarzt soll PatientInnen regelmäßig
       darauf hinweisen, dass sie sich als Organspender registrieren lassen
       können.
       
       Nur wer aktiv zustimmt, soll als OrganspenderIn in einer zentralen,
       gesicherten Datenbank beim Deutschen Institut für Medizinische
       Dokumentation und Information gespeichert werden. Ärzte in Kliniken hätten
       Zugang zu dieser Datenbank, sodass mögliche SpenderInnen schnell
       identifiziert werden könnten. Eine Pflicht zur Registrierung in der
       Datenbank gebe es allerdings nicht. Wer sich zum Thema Organspende
       überhaupt nicht äußern will, würde nicht registriert und dann auch nicht
       als Spender betrachtet.
       
       Der Entwurf steht im Gegensatz [2][zur „Widerspruchslösung“], die eine
       andere Abgeordnetengruppe mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
       und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach kürzlich präsentierte.
       Danach soll es ein zentrales Register geben für diejenigen, die aktiv einer
       möglichen Organspende widersprechen. Automatisch gelten dann alle anderen
       als SpenderInnen, auch wenn sie sich nie in ihrem Leben zu diesem Thema
       geäußert haben.
       
       ## Viele befürworten Organspenden
       
       Die Abgeordnetengruppe um Baerbock lehnt diese Widerspruchslösung ab.
       Menschen etwa mit Depressionen und Angststörungen, die sich mit dem Thema
       Organspende nicht beschäftigen wollen, gelten nach der Widerspruchslösung
       automatisch als Organspender, rügte Katja Kipping. Über die beiden
       gegensätzlichen Gesetzentwürfe solle bis Herbst entschieden werden, sagte
       Baerbock.
       
       In Deutschland haben nur 36 Prozent der BürgerInnen einen
       Organspendeausweis – aber 84 Prozent befürworten laut Umfragen
       Organspenden. Voraussetzung zur Spende ist der Hirntod. Das ist ein
       Stadium, das aber weniger als ein Prozent der Sterbefälle überhaupt
       durchlaufen und das aufwendig zu diagnostizieren ist. In Deutschland warten
       rund 10.000 Schwerkranke auf ein Organ, meist auf eine Niere. Im
       vergangenen Jahr [3][wurden 3.100 Organe von 955 Hirntoten gespendet].
       
       7 May 2019
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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