# taz.de -- LGBTI-Rechte in Europa: Es bleibt ein Kampf
       
       > Zwar hat sich viel getan in der Genderpolitik, in der Praxis finden die
       > Ergebnisse aber nicht überall Beachtung. Wie steht es um Rechte von
       > LGBTI?
       
 (IMG) Bild: Hat sich hier die Situation von LGBTI-Personen in Europa verbessert?
       
       Es dauert nicht mehr lange, dann empfinden Trans*menschen vielleicht nur
       noch, dass ihr anatomisches und ihr gefühltes Geschlecht nicht
       zusammenpassen! Dies legt zumindest die von der Weltgesundheitsorganisation
       (WHO) erarbeitete elfte „Internationale Klassifikation der Krankheiten“
       (ICD) nahe. Mit dem ICD-11 macht die Behörde besser, was sie vor dreißig
       Jahren schon einmal hätte gut machen können.
       
       Damals, am 17. Mai 1990, stellte sie den neunten ICD vor: In Homosexualität
       erkannte die Behörde keine Krankheit mehr – der 17. Mai wurde daraufhin zum
       [1][Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie]
       erklärt. Nur: Gegen Transphobie unternahm die WHO nichts. Im Gegenteil:
       trans* zu sein, bedeutete für die kommenden drei Jahrzehnte, an einer
       mentalen Störung zu leiden.
       
       Jetzt, da die WHO auch Transsexualität nicht mehr pathologisiert, drängt
       sich die Frage auf, welchen Herausforderungen homo-, bi-, trans- sowie
       intersexuelle Menschen in Europa heute begegnen? Ein Europa, das nicht an
       den EU-Außengrenzen Halt macht und sich an den 47 Mitgliedstaaten des
       Europarats orientiert.
       
       Hat sich hier die Situation von LGBTI-Personen verbessert? Oder erfahren
       wir jetzt, durch das Erstarken des Rechtspopulismus, den legendären
       „Backlash“, der uns in vergangen geglaubte Zeiten zurückwirft? Die taz hat
       sieben Punkte herausgegriffen und zusammengetragen.
       
       ## 1. Eingetragene Partnerschaft, gleichgeschlechtliche Ehe
       
       Als 2001 in den Niederlanden erstmals weltweit gleichgeschlechtliche Paare
       heiraten durften, wurde in Deutschland die eingetragene Partnerschaft
       Realität. 17 Jahre später erklärte die Kanzlerin die Ehe für alle dann zur
       Gewissensfrage, hob die Parteidisziplin auf, und der Bundestag
       verabschiedete die gleichberechtigte Trauung homosexueller Paare fast mit
       einer Zweidrittelmehrheit.
       
       Neben Deutschland und den Niederlanden gibt es die Ehe für alle momentan in
       14 anderen europäischen Ländern: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
       Island, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden,
       das Vereinigte Königreich und Österreich. Dort urteilte übrigens der
       Verfassungsgerichtshof, eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener
       Partnerschaft würde gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren.
       
       Hierdurch avancierte Österreich zum ersten Staat überhaupt, in dem die Ehe
       verfassungsrechtlich geschützt ist. Armenien bildet dazu das krasse
       Gegenteil: Obwohl es keine Ehe für alle gibt, erkennt der Staat alle Ehen
       an, die im Ausland geschlossen wurden – auch gleichgeschlechtliche.
       
       Andernorts sieht es mauer aus: In Italien, der Schweiz, Nordirland,
       Tschechien, Griechenland und Estland dürfen homosexuelle Paare nur
       eingetragene Partnerschaften eingehen – und genießen damit weniger Rechte
       und Privilegien als die verheirateten Paare in anderen Ländern.
       
       Die Türkei und [2][Russland erkennen eingetragene Partnerschaften zwischen
       Homosexuellen nicht an]. In Polen, Litauen, Lettland, Rumänien, der
       Slowakei und der Ukraine, Moldau, Weißrussland, Serbien und Montenegro
       existieren sie gar nicht erst.
       
       ## 2. Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
       
       Zumindest rechtlich gehören traditionelle Familienbilder in vielen
       europäischen Staaten mittlerweile der Vergangenheit an. Den Grundstein für
       diese Entwicklung legten die Niederlande 2001: Seitdem dürfen
       gleichgeschlechtliche Paare dort Kinder adoptieren.
       
       Es folgten: Andorra, Griechenland, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden,
       Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Luxemburg,
       Irland, Finnland, Malta, Deutschland, Österreich sowie – mit Abstrichen –
       San Marino und Estland (dort können nur die Partner eines leiblichen
       Elternteils dessen Kind adoptieren).
       
       Doch auch ohne gesetzliche Grundlage haben homosexuelle Paare in anderen
       Ländern derweil die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren: In Polen entschied
       2018 das Oberste Verwaltungsgericht zugunsten eines lesbischen Paares,
       welches das gemeinsame Kind auf beide Mütter registrieren lassen wollte.
       
       Auch in Italien existiert kein Gesetz, das Adoptionen für
       gleichgeschlechtliche Paare regelt. Dennoch entschieden Gerichte in den
       vergangenen Jahren wiederholt, dass Partner*innen das leibliche Kind ihrer
       Lebensgefährt*in adoptieren dürfen.
       
       Lesbische Paare müssen sich nicht in allen Ländern um eine Adoption
       bemühen: Seit dem 1. April 2019 wird nicht nur die gebärende, sondern auch
       die „Mit-Mutter“ automatisch als solche anerkannt. Dies ist in Deutschland
       noch anders geregelt: Hier muss sich die „Mit-Mutter“ um eine
       Stiefkind-Adoption bemühen.
       
       In Irland wird zurzeit ein Gesetz vorbereitet, das gleichgeschlechtlichen
       Paaren ermöglicht, sich als „Eltern“ auf Geburtszertifikaten eintragen zu
       können. Bisher sind auf irischen Geburtsurkunden nur die Kategorien „Vater“
       oder „Mutter“ vorhanden. Bei Spenderkindern lesbischer Eltern konnte sich
       bisher nur die gebärende Mutter als solche eintragen, für die zweite Mutter
       ist keine Bezeichnung vorgesehen – dies wird nun durch die neutrale
       Bezeichnung „parent“ möglich.
       
       In Schweden trat zum 1. Januar 2019 ein Gesetz in Kraft: Transmänner, die
       Kinder gebären, werden nun als Väter, Transmütter, die ein Kind gezeugt
       haben, als Mütter in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen. Es ist
       das erste Gesetz dieser Art in Europa. Die Mehrheit der europäischen
       Staaten trägt Transeltern demgegenüber gemäß jenem Geschlecht ein, das sie
       bei ihrer Geburt gehabt hatten.
       
       ## 3. Pathologisierung und medizinische Versorgung
       
       Reichlich spät, trotzdem ist Dänemark Vorreiter: Mitte 2016 erließ die
       Regierung ein Gesetz, das [3][Transgender nicht mehr als psychische Störung
       einstufte]. Bereits seit 2014 können transsexuelle Dän*innen auf ihren
       Ausweisen das ihrer Identität entsprechende Geschlecht eintragen lassen.
       Sie benötigen dabei nicht einmal eine medizinische Diagnose und müssen sich
       auch keinen chirurgischen Eingriffen unterziehen, die zu einer
       irreversiblen Sterilisierung führen würden.
       
       Eine solche Regelung war in europäischen Staaten kein Einzelfall: Erst 2017
       urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass
       Sterilisierungen bei Transgender eine Verletzung der Menschenrechte
       darstellt – diese waren zum Zeitpunkt des Urteils noch in 14 europäischen
       Staaten Voraussetzung dafür, dass ein Transmensch sein Geschlecht ändern
       konnte: Tschechien, Slowakei, Luxemburg, Bosnien und Herzegowina, Serbien,
       Montenegro, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Georgien,
       Finnland, Lettland (Stand: 2018).
       
       In Bezug auf die Einstufung als psychische Störung wird Ende Mai 2019 die
       WHO nachziehen. Die elfte Auflage ihrer Internationalen Klassifikation von
       Krankheiten (ICD) versteht Transsexualität nun nicht mehr als mentale
       Störung der Geschlechtsidentität, sondern als „Gender-Inkongruenz“, als
       Nichtübereinstimmung zwischen gefühltem und anatomischen Geschlecht.
       
       Die ICD tritt jedoch erst zum 1. Januar 2022 in Kraft. Welche europäischen
       Länder bis dahin mit Dänemark gleichziehen, bleibt abzuwarten: Bisher sind
       in Portugal, Frankreich, Belgien, Griechenland, Irland, Malta und Norwegen
       keine Diagnosen zur mentalen Gesundheit mehr notwendig, um das eigene
       Geschlecht in den Ausweisdokumenten zu ändern (Stand: 2018).
       
       ## 4. Geschlechtsangleichende Operationen (Transgender)
       
       Noch schwieriger als die Änderung des Geschlechts im Ausweis stellen sich
       für Transgenderpersonen geschlechtsangleichende Operationen heraus: Eine
       obligatorische Voraussetzung für eine Hormontherapie sowie für
       geschlechtsangleichende Operationen ist in vielen europäischen Ländern eine
       sogenannte „real-life experience“.
       
       Für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren sollen sich Transgender, die sich
       einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen wollen, als das von
       ihnen gewünschte Geschlecht in der Gesellschaft bewegen und dabei immer
       wieder Rücksprache mit betreuenden Ärzt*innen und Psycholog*innen halten.
       Erst nach einer entsprechenden Diagnose – zum Beispiel müssen in Finnland
       die Ärzt*innen „Transsexualität“ diagnostizieren – kann eine Hormontherapie
       und in der Folge eine geschlechtsangleichende Operation eingeleitet werden.
       
       Transorganisationen kritisieren dieses Verfahren: Aus ihrer Perspektive
       stellt es für die betroffenen Menschen nur eine zusätzliche Peinigung dar.
       Diese würden sich gezwungen fühlen, weiterhin in Körpern zu leben, mit
       denen sie sich nicht identifizieren könnten.
       
       ## 5. Geschlechtsangleichende Operationen (Intersex)
       
       In beinahe allen europäischen Staaten stehen bei der Geburt eines Kindes
       nur zwei Geschlechtsoptionen zur Verfügung: männlich oder weiblich. Diese
       binäre Einteilung trägt häufig dazu bei, dass Eltern möglichst früh
       geschlechtsangleichende Operationen beim eigenen Kind durchführen lassen –
       die Zustimmung des Kindes ist in der Regel nicht notwendig. In Deutschland
       existiert zurzeit kein Gesetz, das geschlechtsangleichende Eingriffe an
       Minderjährigen untersagt.
       
       Demgegenüber verabschiedete das maltesische Parlament 2015 den „Gender
       Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act“. Neben anderen
       Bestimmungen verhindert das Gesetz Geschlechtsangleichungen bei
       intergeschlechtlichen Personen, falls diese einem Eingriff zuvor nicht
       bewusst zustimmen. Dies soll geschlechtsangleichende Operationen in der
       frühen Kindheit verhindern, über die nicht die Kinder selbst, sondern Ärzte
       und Eltern entscheiden.
       
       Auch die portugiesische Regierung stellte 2018 gesetzliche Regeln auf, um
       [4][geschlechtsangleichende Operationen bei minderjährigen Intersexuellen]
       ohne deren Einverständnis zu verhindern, erntete dabei jedoch auch Kritik:
       So können Operationen vorgenommen werden, sobald sich die
       Geschlechtsidentität eines Kindes „verfestigt“ habe – die Organisation
       Intersex International (OII) befürchtet, Eltern könnten ihren
       intersexuellen Kindern eine Geschlechtsidentität unterstellen und sie zur
       Einverständnisgabe zu einer Operation überreden.
       
       In der Intersex-Resolution verurteilt das Europaparlament Mitte Februar
       2019 geschlechtsangleichende Eingriffe bei Intersexuellen und bittet die
       EU-Mitgliedstaaten, so bald wie möglich die körperliche Integrität dieser
       Menschen gesetzlich zu verankern.
       
       ## 6. Die dritte Option, das dritte Geschlecht
       
       Dänemark ist das erste europäische Land, das eine dritte Option eingeführt
       hat: Seit 2014 können Intersexuelle nicht nur „weiblich“ und „männlich“,
       sondern auch ein „x“ in ihren Pass eintragen lassen. Ein paar Jahre später
       zieht Malta nach: Der „Gender Identity, Gender Expression and Sex
       Characteristics Act“ verhindert nicht nur fremdbestimmte
       geschlechtsangleichende Eingriffe; er führt überdies das dritte Geschlecht
       ein. Seit 2018 geben die maltesische wie die dänische Regierung auch
       Ausweisdokumente mit einem „x“-Geschlecht aus.
       
       In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 2017, es sei
       rechtswidrig, dass für intergeschlechtliche Menschen keine positive
       Bezeichnung im Geburtenregister aufgeführt würde. Der daraufhin von der
       Bundesregierung ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht neben „weiblich“ und
       „männlich“ „divers“ als dritte Option vor.
       
       Im Gegensatz zu den beiden ersten Möglichkeiten steht die letzte Option nur
       zur Wahl, wenn ein entsprechendes medizinisches Attest vorgelegt werden
       kann. Intersex-Verbände sehen hierin das Recht auf Selbstbestimmung
       verletzt.
       
       Auch Österreich hat 2018 „divers“ als dritte Geschlechtsoption nach einem
       Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingeführt. Wie in Deutschland können
       Intersexuelle in Österreich jedoch nicht selbst über den Eintrag bestimmen.
       
       Am 28. Mai 2018 urteilte ein niederländisches Gericht in Limburg, das
       Geschlecht eineR intergeschlechtlichen Kläger*in müsse von „weiblich“ zu
       „nicht feststellbar“ geändert werden. In einem an die Regierung
       adressierten Begleitbericht stellte das Gericht zudem fest, die Zeit sei
       „nun wirklich reif für die Anerkennung eines dritten Geschlechts“.
       
       ## 7. LGBTI im öffentlichen Raum
       
       2013 verabschiedete die Staatsduma in Russland ein Gesetz gegen die
       „Propaganda von Homosexualität“, mit dessen Hilfe die russische Regierung
       die Verbreitung von „Propaganda“ unter Minderjährigen verbot, die
       „nichttraditionelle“ Sexualverhältnisse unterstützt. Mehrere Länder im
       postsowjetischen Raum haben hieraufhin ähnliche Gesetze verabschiedet.
       
       So versuchten Aktivist*innen 2013 in Armenien, ein ähnliches Gesetz gegen
       die „Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen“ zu
       verhindern – ihre Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg: Im Oktober 2018
       wurde das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
       
       Im Juli 2013 versuchte auch die moldawische Regierung, ein ähnliches Gesetz
       in die Wege zu leiten – der Entwurf scheiterte jedoch.
       
       Noch bevor das Gesetz gegen „homosexuelle Propaganda“ in Russland in Kraft
       trat, versuchte Litauen, ein Gesetz zu erlassen, das Minderjährige gegen
       vorgeblich homo- und bisexuelle sowie polygame Propaganda schützen sollte.
       Nach Protest durch das EU-Parlament wurde der offen homophobe Ton des
       Gesetzes entschärft – das Gesetz besteht jedoch noch immer und bezieht sich
       auf ein „traditionelles Familienbild“.
       
       Auch in Lettland sollte – im Ergebnis erfolglos – ein Gesetz erlassen
       werden, das Kindern verbietet, an LGBT-Veranstaltungen teilzunehmen oder
       auch nur zuzuschauen. Im Jahr 2015 verabschiedete das lettische Parlament
       eine Änderung im Bildungsgesetz, die Bildungsinstitutionen dazu
       verpflichtet, Schüler*innen traditionelle Werte wie Familie und Ehe zu
       vermitteln.
       
       Einen ähnlichen Gesetzesentwurf stellte Polen 2017 vor, mit dessen Hilfe
       Homosexuelle aus Lehrämtern verbannt werden sollten.
       
       17 May 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Tag-gegen-Homo--Bi--Inter--Transphobie/!5506569
 (DIR) [2] /Europarat-kritisiert-Russland/!5578203
 (DIR) [3] /Daenemarks-Umgang-mit-Transsexualitaet/!5370461
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       ## AUTOREN
       
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