# taz.de -- Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe: Teure Ausbildung bleibt Privatsache
       
       > Kosten für Studium oder Ausbildung können nicht später von der Steuer
       > abgezogen werden. Das Verfassungsgericht widerspricht dem
       > Bundesfinanzhof.
       
 (IMG) Bild: Teurer als jedes Ticket: Piloten können die Kosten für ihre Ausbildung nicht später absetzen
       
       KARLSRUHE taz | Die Kosten für ein Studium und eine Ausbildung bleiben im
       Wesentlichen Privatsache. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte [1][in
       einem am Freitag veröffentlichten Senatsbeschluss] die geltende
       Gesetzeslage. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil der
       Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, in einem
       Vorlagebeschluss von 2014 die aktuellen Regeln für verfassungswidrig
       gehalten hatte.
       
       Traditionell gelten die Kosten eines ersten Studiums nach dem
       Schulabschluss als Privatausgaben, und zwar auch dann, wenn – etwa bei
       einem Studium an einer Privat-Uni oder im Ausland – hohe Studiengebühren zu
       zahlen sind. Als Privatsache gelten auch die Kosten einer Berufsausbildung.
       Relevant ist dies vor allem bei kostenpflichtigen Ausbildungen zum Beispiel
       als Pilot, Erzieher oder Dolmetscher.
       
       Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings schon mehrfach Versuche
       unternommen, das zu kippen. Er hält es für systematisch richtig, dass die
       Ausbildungskosten als „Werbungskosten“ von der Steuer abgesetzt werden
       können – jedenfalls wenn sie auf einen konkreten Beruf abzielen. Die Kosten
       (auch für Bücher und Fahrkarten zur Ausbildungsstätte) könnten dann als
       Verlustvortrag festgehalten werden, um sie bis zu sieben Jahre später
       steuermindernd mit dem ersten Gehalt zu verrechnen.
       
       Ein erstes entsprechendes Urteil des BFH von 2003 hat der rot-grüne
       Gesetzgeber allerdings 2004 ausgehebelt. 2011 versuchte es der BFH erneut,
       die Entscheidung des Gesetzgebers sei nicht deutlich genug gewesen. Damals
       regierten CDU/CSU und FDP, die das BFH-Urteil [2][zunächst freundlich
       kommentierten]. Dann aber [3][setzte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble
       (CDU)] durch und der Bundestag entschied Ende 2011 erneut:
       Erstausbildungskosten sind Privatsache.
       
       Schäuble hatte vor 1,5 Milliarden Euro Steuerausfällen pro Jahr gewarnt.
       Sozialpolitiker hatten zudem argumentiert, dass Verlustvorträge vor allem
       [4][den Kindern reicher Eltern nutzen]. Wer im Studium jobben muss, hat
       eigene Einnahmen und kann keine Verluste für später ansammeln. Es wurde nur
       die Möglichkeit des Abzugs als Sonderausgaben von 4.000 Euro auf 6.000 Euro
       jährlich erhöht. Das bringt Studenten aber in der Regel nichts, weil
       Sonderausgaben nur im laufenden Jahr geltend gemacht werden können.
       
       ## Ausbildungskosten bis zu 50.000 Euro
       
       Der Bundesfinanzhof gab aber immer noch nicht auf. Im Jahr 2014 beschloss
       er eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Es sei verfassungswidrig,
       wenn die Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten von der (späteren)
       Steuer abgezogen werden können. Konkret ging es um drei Piloten, die
       Ausbildungskosten bis zu 50.000 Euro hatten. Hinzu kamen drei Studenten der
       Betriebswirtschaft.
       
       Doch das Bundesverfassungsgericht wies die Richtervorlage nun zurück. Die
       Ausbildungsosten zwischen Schule und Beruf könnten als privat oder als
       beruflich eingestuft werden. Der Gesetzgeber könne hier wählen. Wenn er
       sich für eine Einstufung als Privatsache entscheide, sei das nicht
       willkürlich, so die Verfassungsrichter. Schließlich sei ein Studium auch
       für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig. Viele Studienabschlüsse seien
       auch nicht auf einen bestimmten Beruf festgelegt, sondern öffneten eine
       Vielzahl von beruflichen Möglichkeiten, etwa bei Betriebswirten oder
       Juristen. Dies gelte zwar nicht für die Pilotenausbildung, doch deren
       Absolventen seien so wenige, dass sie vernachlässigt werden durften.
       
       Damit ist der langjährige Rechtsstreit bis auf Weiteres wohl geklärt.
       
       (Az.: 2 BvL 22/14)
       
       10 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-002.html
 (DIR) [2] /Ausbildung-steuerlich-absetzbar/!5113908
 (DIR) [3] /Finanzhofurteil-zu-Ausbildungskosten/!5113687
 (DIR) [4] /Kommentar-Studienkosten/!5108894
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Ausbildung
 (DIR) Studium
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Bundesfinanzhof
 (DIR) Steuern sparen
 (DIR) Steuern
 (DIR) Hochschule
 (DIR) Handwerk
 (DIR) Arbeitsmigration
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Studieren in Niedersachsen: Studiengebühr durch die Hintertür
       
       In Hannover steigt der Semesterbeitrag auf 429 Euro. Asta und Studentenwerk
       verlangen mehr Unterstützung vom Land.
       
 (DIR) Abgeworbene Azubis: Oberster Handwerker fordert Ablöse
       
       Deutschlands oberster Handwerker findet: Ausbildungsbetriebe gehören
       entschädigt, wenn Azubis nach der Lehre die Firma wechseln.
       
 (DIR) Debatte Braindrain in Südosteuropa: Arme bilden für Reiche aus
       
       Die Jungen gehen, die Alten bleiben. Die Migration aus dem Südosten Europas
       in den Norden ist ein echtes Problem für die Zurückbleibenden.