# taz.de -- Berliner CDU und FDP gegen Mietendeckel: Schlechte Verlierer
       
       > Die Berliner CDU und FDP ziehen gegen den Mietendeckel vor das
       > Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen wollen noch vor der Sommerpause
       > dagegen klagen.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen den Mietendeckel auf der Strasse, die CDU und FDP ziehen aus Protest jetzt vor Gericht
       
       BERLIN afp | Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus
       wollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause gegen [1][den
       Mietendeckel] vor den Landesverfassungsgerichtshof ziehen. „Wir brauchen
       Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagte CDU-Fraktionschef Burkhard
       Dregger am Freitag in Berlin. Daher würden CDU und FDP eine abstrakte
       Normenkontrollklage vorbereiten, über die das Berliner Verfassungsgericht
       entscheiden muss. Die Sommerpause beginnt Mitte Juni.
       
       Konkret sind die beiden Fraktionen der Ansicht, [2][das am Donnerstag im
       Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition beschlossene
       Gesetz] greife in die Kompetenz des Bundes ein. Schließlich sei das
       Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt, wie der
       Rechtswissenschaftler Foroud Shirvani bei der gemeinsamen Pressekonferenz
       erläuterte. Er soll die Fraktionen bei dem Verfahren vor Gericht vertreten.
       
       Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Berliner Landesverfassung. Die
       vorgesehenen Mietobergrenzen stellten eine „unzumutbare Belastung für
       Eigentümer“ dar, sagte Shirvani. Auch die geplante Möglichkeit der
       Absenkung hoher Mieten sowie die Rückdatierung des Mietenstopps auf Juni
       2018 seien nicht verfassungskonform. Ob sie einen Eilantrag auf eine
       einstweilige Verfügung stellen, prüfen die Fraktionen den Angaben zufolge
       noch.
       
       Die Fraktionen der Berliner CDU und FDP strengen die Normenkontrollklage
       vor dem Landesverfassungsgericht zusammen an, da einem solchen Antrag
       mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Landesparlaments zustimmen
       muss. Auch die Unionsfraktion im Bundestag kündigte eine Klage an, sie will
       vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dafür braucht sie ein Quorum von
       etwa 180 Mitgliedern – die Union kommt im Parlament auf 246 Sitze.
       
       Der Mietendeckel sieht das Einfrieren der Mieten in der Hauptstadt für fünf
       Jahre vor. Besonders hohe Mieten sollen unter bestimmten Umständen
       abgesenkt werden dürfen. [3][Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen
       Wohnungen in der Hauptstadt gelten.]
       
       Das Gesetz dürfte noch im Frühjahr in Kraft treten, der Teil zur Absenkung
       von Mieten neun Monate später. Der Mietenstopp soll rückwirkend ab dem 18.
       Juni 2019 gelten. Vom Gesetz ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang
       2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und
       Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.
       
       Das Gesetz sieht Mietobergrenzen vor, die abhängig sind von Alter und
       Ausstattung einer Wohnung. Modernisierungen dürfen Vermieter in Höhe von
       einem Euro pro Quadratmeter und Monat auf die Miete umlegen. Verstöße gegen
       die Regeln sollen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden
       können. Vermieter können aber auch einen wirtschaftlichen Härtefall geltend
       machen. Die Bauwirtschaft und Unternehmensverbände üben ebenfalls scharfe
       Kritik an dem Gesetz.
       
       31 Jan 2020
       
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