# taz.de -- Prozess wegen G20-Jahrestag: Zu achtzehnt auf der Parkbank
       
       > Im Prozess gegen die „Drei von der Parkbank“ will die Richterin trotz
       > Gesundheitsrisiko weiter verhandeln. Dabei ist es ziemlich voll im
       > Gerichtssaal.
       
 (IMG) Bild: Wie viele Leute passen auf eine Parkbank? Zu Coronazeiten bitte nur eine Person zur Zeit!
       
       HAMBURG taz | Dass sich 18 Menschen im gleichen Raum aufhalten, ist dieser
       Tage eher ungewöhnlich – und etwas, das man unbedingt vermeiden sollte. Im
       Prozess gegen die [1][Drei von der Parkbank] sind schon, wenn keine
       Zeug*innen vernommen werden, so viele Menschen in einem Raum. Trotz des
       Gesundheitsrisikos will die Kammer weiter verhandeln. Nach einem kurzen
       Sprungtermin in der vergangenen Woche ging der Prozess am heutigen Dienstag
       normal weiter.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft den drei jungen Menschen vor, sich für
       Brandanschläge am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg verabredet
       zu haben. Zwei der Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft, allen dreien
       drohen mehrere Jahre Haft. Der Prozess läuft seit Januar und ist noch
       [2][bis Mitte Mai terminiert].
       
       Im Saal wird jetzt Abstand gehalten, dennoch ist es voll. Die Angeklagten
       haben je zwei Verteidiger*innen, es gibt zwei Staatsanwälten, die Richterin
       und die Beisitzer*innen, eine Protokollantin und mindestens einen
       Justizwachtmeister. Die Plätze für das Publikum wurden reduziert. In dem
       durch eine Glasscheibe abgetrennten Raum dürfen statt 100 nur noch 22
       Plätze belegt werden.
       
       Die Justizbehörde hat Mitte März diverse Maßnahmen getroffen, um das
       Coronarisiko im Strafvollzug und in den Gerichten einzudämmen. Verhandelt
       werden soll nur noch in „dringlichen Fällen“ – die Beurteilung, was
       dringlich ist, obliegt der jeweiligen vorsitzenden Richterin. Im Fall der
       Parkbankcrew verweist der Gerichtssprecher Kai Wantzen auf die
       Untersuchungshaft der Angeklagten: „Man kann sie da ja nicht versauern
       lassen.“
       
       ## Gefängnisse in Zeiten von Pandemien
       
       Allerdings gibt es natürlich die Möglichkeit, die Angeklagten von der
       Untersuchungshaft zu verschonen. Die Richterin könnte das entscheiden. In
       Zeiten von Pandemien sind Gefängnisse noch ungemütlichere Orte als ohnehin
       schon. Wo viele Menschen auf engem Raum leben, verbreiten sich
       Infektionskrankheiten naturgemäß schneller.
       
       Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern und Platz für Quarantänestationen zu
       schaffen, hat die Justizbehörde Mitte März den Jugendarrest und die
       Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. 40 Personen, die wegen geringfügiger
       Delikte wie Schwarzfahren in Haft waren, wurden herausgelassen.
       
       Wer drinnen bleibt, muss Einschränkungen hinnehmen. So werden Besuche nur
       noch in begründeten Einzelfällen zugelassen, [3][wie die Justizbehörde
       mitteilt]. In Hamburg sind bisher zwei Gefangene positiv auf das
       Coronavirus getestet worden. Sie befinden sich auf Isolierstationen.
       
       31 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Prozess-wegen-G20-Jahrestag/!5651241
 (DIR) [2] https://parkbanksolidarity.blackblogs.org/prozesstermine/
 (DIR) [3] https://www.hamburg.de/justizbehoerde/pressemeldungen/13727812/2020-03-17-jb-justizvollzug-verstaerkt-massnahmen-zum-gesundheitsschutz/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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