# taz.de -- Corona in Flüchtlingsheimen: Separate Wohnung als bester Schutz
       
       > 25 Geflüchtete in Heim in Buch sind mit Corona infiziert. In Brandenburg
       > mahnt Flüchtlingsrat Unterbringung in Wohnungen an.
       
 (IMG) Bild: In Heimen ist social distancing nicht möglich
       
       In einer Berliner Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Buch haben sich 25
       Personen mit dem Coronavirus infiziert. Zehn von ihnen wurden in eine vom
       Land Berlin betriebene Flüchtlings-Quarantäne-Unterkunft an die Pankower
       Elisabeth-Aue verlegt. Eine Quarantäne für alle Bewohner in Buch war
       allerdings ebenso wenig notwendig wie eine Verlegung aller infizierten
       Bewohner und ihrer Familienangehörigen. Denn bei der betroffenen Unterkunft
       handelt es sich um eine vorbildliche Wohnform, in der vielen Bewohnern
       separate Wohnungen mit eigenen Sanitäreinrichtungen zur Verfügung stehen.
       
       Derzeit leben etwa 20.000 Menschen in den Flüchtlingsunterkünften des
       Landes Berlin sowie mindestens noch einmal so viele in bezirklich
       betriebenen Gemeinschaftsunterkünften als anerkannte Asylberechtigte oder
       Obdachlose. In den landeseigenen Unterkünften sind seit Beginn der Pandemie
       insgesamt 104 Bewohner positiv auf Corona getestet worden, für die
       bezirklichen Unterkünfte liegen keine Zahlen vor. Aktuell gibt es in den
       landeseigenen Unterkünften noch 37 infizierte Bewohner.
       
       Am nördlichen Berliner Stadtrand, im brandenburgischen Hennigsdorf, steht
       noch immer [1][eines von ursprünglich fünf Gebäuden einer Asylunterkunft
       unter Quarantäne]. Die knapp 50 Bewohner dürfen seit Mitte April ihr
       Wohngebäude, in dem ihnen pro Person nur 6 Quadratmeter Wohnraum zustehen,
       nicht verlassen. Nach Auskunft von Brandenburgs Sozialministerin Ursula
       Nonnemacher (Grüne) ist das Gebäude derzeit in Brandenburg die einzige
       Asylunterkunft, die unter Quarantäne steht. „Das Infektionsrisiko ist in
       Gemeinschaftsunterkünften deutlich höher, und das Coronavirus kann sich
       dort auch viel schneller ausbreiten“, sagt Nonnemacher der taz. „Nicht nur
       aus diesem Grund, sondern auch integrationspolitisch halte ich eine
       Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen für vorzugswürdig.“ Zuständig
       seien aber „die Landkreise und die kreisfreien Städte. Eine Unterbringung
       kann sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Übergangswohnungen und
       Wohnungsverbünden erfolgen.“
       
       Der Brandenburger Flüchtlingsrat zeigt sich enttäuscht, dass die
       bündnisgrüne Ministerin die Verantwortung der kommunalen Ebene zuschiebt.
       Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat sagt der taz: „Das Land ist im Rahmen
       des Landesaufnahmegesetzes und als Erstattungsbehörde sehr wohl mit
       zuständig. Es könnte beispielsweise die Regelung im Landesaufnahmegesetz
       vorübergehend überarbeiten, wonach einem Bewohner lediglich 6 Quadratmeter
       Wohnraum in einem Mehrbettzimmer zustehen, denn damit kann man keine
       Abstandsregeln einhalten.“ Die Landkreise müssten Ferienwohnungen zur
       Unterbringung von Asylsuchenden anmieten, wenn Wohnraum fehlt.
       
       Der Brandenburger Flüchtlingsrat hat mehrere Risikopatienten unter den
       Bewohner von Flüchtlingsheimen aus den Landkreisen Barnim und Oberhavel
       darin unterstützt, vor Gericht eine Wohnungsunterbringung einzuklagen.
       Bisher hat ein Gericht zugunsten eines Flüchtlings aus dem Landkreis Barnim
       entschieden. Nach Angaben des Anwalts hat dieser Fall allerdings über den
       Einzelfall hinaus keine Relevanz. Das könnte bei anderen noch offenen
       Klagen anders sein. Der Berliner Flüchtlingsrat hat bisher keine solche
       Klagen initiiert.
       
       Simone Tetzlaff weiter: „Wir wünschen uns vom Land Brandenburg auch mehr
       Augenmerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Außerdem sollte das
       Land endlich mal damit beginnen, Familien in Wohnungen unterzubringen, die
       seit mehr als zwölf Monaten in Wohnheimen leben. Das hat sich die Regierung
       im Koalitionsvertrag vorgenommen, aber bisher ist nichts geschehen.“
       
       27 May 2020
       
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