# taz.de -- Militärdienstverweigerer aus Syrien: Zwischenerfolg vor dem EuGH
       
       > Eine Expertin plädiert dafür, dass Menschen Asyl erhalten, die vor dem
       > Kriegsdienst in Syrien fliehen. Das Bamf hatte zuletzt anders
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Krieg in Syrien: Asyl in der EU für alle, die nicht auf Seiten von Assad mitmachen wollen?
       
       KARLSRUHE taz | Syrische Militärdienstverweigerer sollten in Europa Asyl
       erhalten können. Dafür plädierte Generalanwältin Eleanor Sharpston am
       Donnerstag in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
       
       Konkret ging es um den Fall eines heute 31-jährigen Syrers. Er hatte nach
       Abschluss des Studiums sein Heimatland verlassen und war 2015 nach
       Deutschland geflüchtet. Er wollte damit dem Militärdienst entgehen, denn er
       befürchtete, dass er im [1][syrischen Bürgerkrieg] gezwungen sein werde,
       Kriegsverbrechen zu begehen.
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag
       des Syrers jedoch ab. Er sei in der Heimat nicht politisch verfolgt
       gewesen. Der Mann erhielt in Deutschland zwar „subsidiären Schutz“, klagte
       wegen der Nachteile beim Familiennachzug aber auf einen vollen Asylstatus.
       
       Auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Hannover landete der Fall beim EuGH,
       denn das deutsche Asylrecht beruht vor allem auf EU-Richtlinien. Die
       unabhängige Generalanwältin Sharpston bereitet mit ihrem Gutachten das
       Urteil vor. Anders als der Name es vermuten lässt, ist die Position der
       Generalanwälte des EuGH nicht mit denen der Staatsanwälte vor nationalen
       Gerichten vergleichbar. Stattdessen unterbreiten sie einen unabhängigen
       Vorschlag für ein urteil, dem die Richter des EuGH oft folgen.
       
       Sharpston kommt zum Schluss, dass die Verweigerung des Militärdienstes in
       einer Situation wie in Syrien durchaus als asylrelevante „politische
       Überzeugung“ eingestuft werden könne. Aus ihrer Sicht komme es aber immer
       auf den Einzelfall an.
       
       Falls der EuGH in einigen Wochen Sharpston folgt, dürfte das die
       Asylchancen für syrische Militärdienstverweigerer deutlich erhöhen. Die
       letzte Entscheidung läge aber immer bei nationalen Gerichten.
       
       (Az.: C-238/19)
       
       28 May 2020
       
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