# taz.de -- Reisen in Corona-Zeiten: Hin und weg im Sommer
       
       > Reisen ist 2020 komplizierter: Wohin darf man überhaupt fahren, und unter
       > welchen Bedingungen bekommt man sein Geld zurück?
       
 (IMG) Bild: Macht er ein Foto oder schaut er gar nicht hin?
       
       ## Was bedeutet die Aufhebung der Reisewarnung für Europa?
       
       Eine [1][Reisewarnung ist kein Verbot], ihre Aufhebung ab dem 15. Juni ist
       keine Reiseempfehlung. Die Hinweise der Bundesregierung sollen helfen,
       Risiken einzuschätzen, und sind auch bei Streitfällen hilfreich. Eine
       Reisewarnung gilt als außergewöhnlicher Umstand, der die kostenlose
       Stornierung gebuchter Pauschalreisen erlaubt. Viele Veranstalter haben
       deshalb von sich aus Reisen bis Mitte Juni abgesagt. Denn die allermeisten
       Kunden hätten ohnehin die Verträge gekündigt. Ab dem 15. Juni könnten mit
       Ende der Reisewarnung wieder hohe Stornokosten drohen – bis zur Zahlung des
       vollen Reisepreises.
       
       ## In welche europäischen Länder kann man einreisen?
       
       In die 24 Partnerländer Deutschlands der Europäischen Union, in das gerade
       aus der EU ausgetretene Großbritannien sowie die vier Staaten des
       Schengenraums, die nicht EU-Mitglieder sind – Island, Norwegen, die Schweiz
       und Liechtenstein –, darf man wieder einreisen. [2][In Spanien und Norwegen
       erfolgt die Aufhebung der Reisewarnung später, weil dort noch
       Einreisesperren gelten] – in Spanien voraussichtlich bis zum 21. Juni, in
       Norwegen sogar noch bis zum 20. August.
       
       [3][Nach Mallorca und Ibiza dürfen über 10.000 deutsche Urlauber] im Rahmen
       eines touristischen Pilotprojekts schon ab dem 15. Juni. Für Schweden
       wiederum bleibt die Reisewarnung für Touristen bis auf Weiteres bestehen,
       denn das skandinavische EU-Land erfüllt derzeit die „Pandemiekriterien“ für
       eine Aufhebung nicht, weil dort die bundesdeutsche Obergrenze von insgesamt
       50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche
       überschritten wird.
       
       ## Wohin sind noch keine Reisen möglich?
       
       Wer einen Urlaub in Antalya oder Hurghada plant, hat schlechte Karten. Denn
       die Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU bleibt bis zum
       31. August bestehen. Darunter befinden sich so populäre Reiseziele wie
       Ägypten, Thailand oder die Türkei, das drittbeliebteste Urlaubsland der
       Deutschen. Die türkische Regierung dringt allerdings auf Aufhebung der
       Reisewarnung. Denn es dürfen Ausnahmen für einzelne Länder gemacht werden,
       sollte sich die Coronapandemie dort rückläufig entwickeln.
       
       ## Welche Vorteile hat ein Urlaub in Deutschland?
       
       Schon vor Corona gab es in Deutschland jedes Jahr neue Besucherrekorde. An
       Ost- und Nordsee und in den Bergen könnte dieses Jahr in den Ferien noch
       mehr Betrieb herrschen. Beschränkungen sind gelockert, Hotels und
       Gaststätten wieder geöffnet, allerdings unter Auflagen. Wer im Land bleibt,
       muss im Fall einer zweiten Pandemiewelle keine Ein- und Ausreiseprobleme
       befürchten.
       
       ## Was bieten die Reiseveranstalter an?
       
       Marktführer TUI will nun erste Flüge nach Portugal sowie Mallorca starten.
       Ab Juli sollen per Sonderflugplan wieder Spanien, Griechenland, Portugal
       und Zypern angesteuert werden. Wer bis zum 30. Juni einen Urlaub bucht,
       kann kostenlos bis 14 Tage vor Abreise stornieren oder umbuchen.
       
       Viele Reisebüros und Reiseportale wie DER Touristik, FTI und Alltours
       locken nach dreimonatigem Umsatzausfall mit Sonderkonditionen. Alle großen
       Anbieter haben Ferienziele im Programm, die [4][mit Auto, Reisebus oder
       Bahn erreichbar] sind. Jedoch herrscht nicht nur an Bord Maskenpflicht,
       auch in den Hotelanlagen gibt es viele Beschränkungen.
       
       ## Wie sicher ist das Fliegen unter Coronabedingungen?
       
       An Bord gilt Maskenpflicht. Zudem sollen Hepa-Filter, die auch in OP-Räumen
       eingesetzt werden, für den stetigen Austausch der Kabinenluft sorgen.
       Allerdings ist bisher kaum wissenschaftlich untersucht, ob das für einen
       vollständigen Virenschutz ausreicht – zumal wenn der Flieger voll belegt
       ist und keine Sitzplätze für einen zusätzlichen Sicherheitsabstand
       freigehalten werden. Viele Airlines, unter anderem die Lufthansa, haben das
       Serviceangebot radikal reduziert und den Umständen angepasst. So werden
       Getränke im Becher durch Flaschen ersetzt.
       
       ## Und wenn beim Urlaub im Ausland eine zweite Coronawelle kommt?
       
       Generell gilt: Wer beim Veranstalter bucht, ist durch das
       Pauschalreiserecht besser abgesichert als bei Einzelbuchungen von Flug oder
       Hotel. „Wenn der Veranstalter eine Reise durchführt, trägt er das Risiko
       für während der Reise auftretende Mängel“, betont Robert Bartel,
       Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg. Macht eine zweite Welle
       wieder behördliche Anordnungen nötig und die Fortführung der Reise
       unmöglich, müsse der Gast zurückbefördert werden, so Bartel. Zudem könne
       dieser die anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen.
       
       ## Was tun, wenn Veranstalter das Geld für seit März wegen Corona
       ausgefallene Reisen nicht zurückzahlen?
       
       Wenn der Veranstalter Reisen absagt, muss der Kunde sein gesamtes Geld
       zurückerhalten – binnen 14 Tagen. Dazu sollte man störrische Anbieter
       schriftlich auffordern, bei den Verbraucherzentralen gibt es
       Musterschreiben. Viele Unternehmen versuchen, einem Gutscheine oder
       „Urlaubsguthaben“ aufzudrängen, das muss nach deutschem Recht niemand
       akzeptieren.
       
       ## Wieso dann überhaupt Gutscheine?
       
       Wer dem Reiseveranstalter helfen will, kann den Gutschein akzeptieren. Die
       Bundesregierung ist mit dem Versuch, Zwangsgutscheine auch bei
       Pauschalreisen durchzusetzen, in Brüssel gescheitert. Die freiwillige
       Lösung sieht vor, dass für Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht
       wurden, ein staatlich abgesicherter Gutschein angeboten werden kann, der
       Ende 2021 seine Gültigkeit verliert. Ist er bis dahin nicht eingelöst, muss
       der volle Reisepreis binnen 14 Tagen erstattet werden. Geht der Anbieter
       bis dahin pleite, springt der Staat ein.
       
       ## Was sollte vor der Reiseplanung noch beachtet werden?
       
       Verbraucher*innen sollten sich in jedem Fall vorab über die jeweilige Lage
       informieren – etwa mit Hilfe der täglich aktualisierten länderspezifischen
       Reisehinweise des Auswärtigen Amts im Internet. Denn Airlines bieten auch
       Tickets für Länder an, in die Passagiere aus Deutschland noch nicht
       einreisen dürfen. Dann kann es passieren, dass den Reisenden am Flughafen
       die Beförderung verweigert wird – und der Frust ist groß.
       
       [5][Wer es doch irgendwie nach Übersee schafft, dem sollte das Risiko
       bewusst sein.] Reise- und Quarantänevorschriften könnten sich ohne
       Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern. Und die Bundesregierung
       betont, dass es keine erneute „Rückholaktion“ mehr geben wird, nachdem ab
       Ende März bereits fast eine Viertelmillion im Ausland festsitzende Deutsche
       mit Flugzeugen nach Hause gebracht wurden.
       
       17 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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