# taz.de -- Empfehlung der Mindestlohnkommission: Wie viel ist genug?
       
       > Am Dienstag stellt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung vor. Welche
       > Aufgaben haben die ExpertInnen? Ein Überblick.
       
 (IMG) Bild: Hier bekommen viele nur den Mindestlohn: Gebäudereiniger bei der Arbeit
       
       BERLIN taz | Am Dienstag stellt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung
       zur Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Unklar ist noch,
       welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Empfehlung haben wird.
       
       2015 wurde das [1][Mindestlohngesetz (MiLog)] eingeführt. Es regelt die
       absolute Lohnuntergrenze in Deutschland. Die unabhängige
       Mindestlohnkommission wurde eingerichtet, um regelmäßig die Höhe des
       Mindestlohns zu überprüfen und Empfehlungen für Anpassungen zu machen.
       Hierzu erarbeitet sie alle zwei Jahre einen Vorschlag. Letztmalig ist der
       gesetzliche Mindestlohn nach der Empfehlung der Kommission am 1. Januar
       2020 angehoben worden, momentan beträgt er 9,35 Euro pro Stunde. Bisher
       empfahl die Kommission stets die [2][Erhöhung des Mindestlohns].
       
       Blickt man auf die langfristige Entwicklung in anderen Branchen, scheint
       zunächst klar, dass der Mindestlohn auch im Januar 2021 steigen müsste:
       Sofern dieser entsprechend der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre
       angepasst werden sollte, müsste er nächstes Jahr 9,85 Euro pro Stunde
       betragen, also um 50 Cent steigen.
       
       Die Coronakrise bremst die Lohnentwicklung in Deutschland nun aber stark.
       Das beleget eine Studie des Vergleichsportals Gehalt.de. Statt der
       durchschnittlichen Lohnsteigerungsrate von 2,57 Prozent prognostiziert das
       Portal eine durchschnittliche Lohnsteigerungsrate von 1,6 Prozent für 2020
       und von nur noch 0,3 Prozent für 2021.
       
       Und wegen der Coronakrise befindet sich die Wirtschaft erstmals seit
       Einrichtung der Kommission auch in der Rezension. Gerade in Branchen mit
       einem hohen Anteil an Mindestlohnempfängern haben viele Unternehmen
       Kurzarbeit angemeldet oder den Beschäftigen gleich ganz gekündigt. Die
       Frage ist nun: Welche Schlussfolgerung zieht die Mindestlohnkommission
       daraus? Steigt die Lohnuntergrenze wie gehabt, nur wenig oder sogar gar
       nicht?
       
       Die EU-Kommission, ab Juli [3][unter deutscher Ratspräsidentschaft], setzt
       sich derweilen ebenfalls für eine die Lebensgrundlage sichernde
       staatsabhängige Lohnuntergrenze ein. Das Institut für Makroökonomie und
       Konjunkturforschung (IMK) berechnete auf dieser Grundlage den Mindestlohn
       für Deutschland: er müsste bei 12,61 Euro liegen. Auch deutsche
       Sozialverbände, sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerverbände, sprechen
       sich dafür aus, den Mindeslohn anzuheben.
       
       30 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.gesetze-im-internet.de/milog/
 (DIR) [2] /CDU-Abgeordnete-gegen-Mindestlohn/!5685068
 (DIR) [3] /Deutschlands-EU-Ratspraesidentschaft/!5688708
       
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 (DIR) Bennet Groen
       
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