# taz.de -- Maßnahme gegen Pflegekräftemangel: Kleine Aufstockung geplant
       
       > Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht 20.000 mehr
       > Assistenzkräfte in Pflegeheimen vor. Im Schnitt ist das eine Stelle pro
       > Heim.
       
 (IMG) Bild: Durch die Aufstockung könnten sich die Pflegefachkräfte mehr auf ihre Tätigkeit konzentrieren
       
       BERLIN taz | Es ist ein kleiner Schritt, aber immerhin: In einem am Freitag
       bekannt gewordenen Gesetzentwurf sieht das Bundesgesundheitsministerium
       vor, in der Pflege bis zu 20.000 zusätzliche Assistenzstellen in
       Pflegeheimen zu schaffen. Die Aufstockung ist ein erster Schritt [1][zur
       Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens], das der Bremer Pflegeökonom
       Heinz Rothgang entwickelt hat.
       
       In dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der
       Gesundheitsversorgung und Pflege“ heißt es, die zusätzlichen Stellen für
       Pflegehilfskräfte in der Altenpflege sollten „vollständig“ über einen
       „Vergütungszuschlag“ finanziert werden, der von der Pflegeversicherung
       getragen wird.
       
       Die gesetzliche Pflegeversicherung soll für die Personalaufstockung, die
       schrittweise erfolgen soll, ab dem Jahr 2022 mit zusätzlich 665 Millionen
       Euro belastet werden, die private Pflegeversicherung mit 50 Millionen Euro.
       Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sollen durch die Aufstockungen nicht
       steigen, heißt es in dem Gesetz.
       
       „Das Bundesgesundheitsministerium geht einen richtigen und logischen
       Schritt“ sagte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater
       Anbieter sozialer Dienste (bpa) zu dem Referentenentwurf. Durch die
       Aufstockung mit Assistenzkräften könnten sich die Pflegefachkräfte mehr auf
       ihre qualifizierte Tätigkeit konzentrieren.
       
       ## Learning on the job
       
       Die neuen MitarbeiterInnen können auch als angelernte Hilfskräfte mit nur
       einem mehrmonatigen Pflegebasiskurs in den Heimen anfangen. Dann sollen sie
       aber innerhalb von zwei Jahren bis zum Niveau „QN 2“ einer Assistenzkraft
       nachqualifiziert werden, die nach einer Basisausbildung mindestens ein Jahr
       Berufserfahrung unter Anleitung absolviert haben muss.
       
       „Anders als bei den Pflegefachkräften wird es gelingen, die zusätzlichen
       Stellen auch zu besetzen“, erklärte bpa-Präsident Meurer. Die Heime haben
       bislang vor allem Probleme, examinierte Fachkräfte zu finden, die eine
       dreijährige Ausbildung hinter sich haben.
       
       Heinz Rothgang hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass in den Heimen
       großer Personalmehrbedarf besteht, dieser aber nicht unbedingt durch
       examinierte Fachkräfte, sondern vor allem durch Assistenzkräfte gedeckt
       werden könne. Die Berufsverbände sehen den Einsatz von mehr Hilfskräften
       kritisch.
       
       ## Vier Prozent mehr
       
       Laut Gesetzentwurf sollen pro Pflegebedürftigen in den Heimen, abhängig von
       deren Pflegebedarf, rechnerisch zwischen 0,016 und 0,036 Vollzeitkräfte
       zusätzlich eingestellt werden. Dies entspreche im Schnitt etwa einer
       zusätzlichen Vollzeitkraft pro Heim, heißt es im Gesetzentwurf. Ein Heim
       hat im Schnitt 64 BewohnerInnen.
       
       Laut einer [2][Statistik] arbeiten in Heimen rechnerisch Beschäftigte im
       Umfang von 552.000 Vollzeitstellen. Eine Aufstockung um 20.000
       Vollzeit-Assistenzkräfte wäre also ein Plus von weniger als vier Prozent.
       Das Gutachten zur Personalbemessung hatte einen zusätzlichen zeitlichen
       Betreuungsbedarf von 40 Prozent pro Pflegeheimbewohner errechnet.
       
       Nichtsdestotrotz ist das Gesetz ein erster Lackmustest, inwieweit
       personelle Verbesserungen in der Pflege in der Praxis machbar und auf dem
       Jobmarkt entsprechend BewerberInnen zu finden sind, die dann
       berufsbegleitend nach einem Basiskurs eine Assistenzausbildung machen
       können. Bisher sind die länderrechtlichen Regelungen zur
       Assistenzausbildung sehr vielfältig und wenig miteinander abgestimmt.
       
       Der Referentenentwurf für das Gesetz, das auch Förderungen für Hebammen und
       Sonderregelungen für Zahnärzte in der Pandemie vorsieht, muss erst noch
       durch das Kabinett und dann in den Bundestag. Die Regelungen zur
       Personalaufstockung sollen ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten.
       
       7 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Pflegerinnenmangel-in-Heimen/!5700955
 (DIR) [2] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Publikationen/Downloads-Pflege/pflege-deutschlandergebnisse-5224001179004.pdf?__blob=publicationFile
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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