# taz.de -- Nachgebessertes EEG im Kabinett: Ausbauziele bleiben niedrig
       
       > Die Bundesregierung bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg.
       > Auf Kritik aus der Branche regiert sie dabei nur teilweise.
       
 (IMG) Bild: Werden in den meisten Fällen weiter über feste Vergütungen gefördert: Solaranlagen auf Dächern
       
       Es ist eins der letzten großen energiepolitischen Vorhaben dieser
       Legislaturperiode: die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das den
       Ausbau der meisten Ökostromanlagen in Deutschland regelt. Der Entwurf, den
       das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, hat zum Ziel, dass der
       Strom in Deutschland bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien
       stammt und vor 2050 komplett klimaneutral ist. Doch ob diese Ziele mit dem
       Gesetz erreicht werden – und ob sie überhaupt genügen –, darüber gehen die
       Ansichten weit auseinander.
       
       Für Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bedeutet das Gesetz „die
       Vollendung der Energiewende in eindrucksvoller Art und Weise“. Für die
       Präsidentin des Bundesverbands Erneuebare Energien, Simone Peter, steht
       dagegen fest, dass das Gesetz „eine Klimazielverfehlung und gigantische
       Ökostromlücke“ zur Folge haben wird.
       
       Welche Sichtweise stimmt, hängt davon ab, welchen Maßstab man zugrunde
       legt. Tatsächlich setzt das Gesetz relativ genau das um, worauf sich die
       Große Koalition in ihrem [1][Klimaschutzprogramm vor einem Jahr geeinigt]
       hat; an einigen Punkten, etwa beim angestrebten Solarausbau, geht der
       Entwurf sogar leicht darüber hinaus. Und auf [2][einige Kritikpunkte am
       ersten Entwurf], den Altmaier vor drei Wochen vorgestellt hatte, ist die
       Regierung nun eingegangen.
       
       So war zunächst vorgesehen, dass auch größere Solaranlagen auf Dächern
       künftig keine feste Vergütung mehr erhalten, sondern sich in
       Ausschreibungen die Anlangen mit den geringsten Kosten durchsetzen. Die
       Solarbranche fürchtet, dass dies Marktsegment dadurch einbricht. Nun soll
       die neue Regel nur für Riesenanlagen ab 500 Kilowatt gelten, statt diesen
       Wert wie zunächst geplant auf 100 Kilowatt abzusenken.
       
       Zudem wurden die Bedingungen für Mieterstromanlagen verbessert. Auch die
       Menge neuer Biogasanlagen wurde erhöht, bleibt aber auf einem niedrigen
       Niveau. Und es gibt jetzt neben den generellen Ausbauzielen für jedes Jahr
       eine Vorgabe, wie viel Ökostrom tatsächlich produziert werden soll; wird
       diese verfehlt, soll nachgesteuert werden.
       
       ## Kritik an Annahmen zum Strombedarf
       
       Doch genau über diese Strommengen gibt es weiter Streit. Branchen- und
       Umweltverbände sowie Grüne und Linke halten sie für deutlich zur gering.
       Zum einen kritisieren sie, dass das geplante Ausbautempo nicht reiche, um
       die von der Regierung geplanten 65 Prozent Erneuerbaren bis 2030 zu
       schaffen. Denn anders als viele Expert*innen nimmt die Regierung an, dass
       der Stromverbrauch bis 2030 nicht steigt, sondern sinkt. Schon um das
       selbst gesteckte Ziel zu erreichen, wären etwa 1,5 Mal so viele neue
       Windräder und Solaranlagen nötig, wie von der Regierung geplant, meint die
       Deutsche Umwelthilfe.
       
       Zum anderen sind 65 Prozent Ökostrom bis 2030 nach Ansicht vieler Kritiker
       viel zu wenig. So fordern Umweltverbände wie WWF oder DUH mindestens 75
       Prozent. „Minister Altmaier hat noch vor zwei Wochen einen [3][echten
       Aufbruch beim Klimaschutz] versprochen“, meint auch Grünen-Fraktionsvize
       Oliver Krischer. „Den sucht man in dem Gesetzentwurf vergeblich.“
       
       Umweltministerin Svenja Schulze sieht beim geplanten Ökostrom-Anteil
       ebenfalls weiteren Nachbesserungsbedarf. Sie habe dem Gesetzentwurf zwar
       zugestimmt, damit er nun schnell in den Bundestag eingebracht und zum
       Jahreswechsel in Kraft treten könne, erklärte Schulze. Zugleich setze sie
       aber darauf, dass die Ziele im parlamentarischen Verfahren noch erhöht
       werden. Das hält auch Altmaier für möglich. Wenn die EU bis Jahresende neue
       Ziele beschließe, werde auch das deutsche Ziel noch einmal angepasst,
       kündigte er an.
       
       23 Sep 2020
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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