# taz.de -- Naturschutz in Spanien: Zu viel Wasser für Erdbeeren
       
       > Die EuGH-Generalanwältin schlägt vor, Spanien wegen des Verstoßes gegen
       > Naturschutzgesetze zu verurteilen. Viel Zeit bleibt nicht.
       
 (IMG) Bild: Schützenswert:das Wasser im Naturschutzgebiet Donana
       
       FREIBURG taz | Spanien hat beim Schutz des Feuchtgebiets Doñana
       europäisches Umweltrecht verletzt. Zu diesem Schluss kam die unabhängige
       Generalanwältin Juliane Kokott in einem Verfahren beim Europäischen
       Gerichtshof (EuGH). Sie empfahl dem EuGH, einer Klage der EU-Kommission
       gegen Spanien überwiegend stattzugeben.
       
       Der Naturraum Doñana ist Spaniens wichtigstes Feuchtgebiet. Er liegt an der
       andalusischen Küste in Südspanien. An seinem Rand mündet der große Fluss
       Guadalquivir in den Atlantik. Allerdings sind der Doñana-Nationalpark und
       der Doñana-Naturpark von Austrocknung bedroht. Grund sind riesige
       Erdbeerplantagen in der unmittelbaren Nachbarschaft, die mit legalen und
       illegalen Brunnen bewässert werden.
       
       EuGH-Generalanwältin Kokott schlug in ihrem vorbereitenden Gutachten nun
       vor, der Klage der EU-Kommission gegen Spanien weitgehend stattzugeben.
       [1][Spanien habe gleich dreifach gegen EU-Recht verstoßen]. So habe Spanien
       das „Verschlechterungsverbot“ der EU-Habitat-Richtlinie missachtet, die
       auch diesen Naturraum schützt. Spanien konnte sich dabei nicht auf
       „sozioökonomische Interessen“ berufen, so Kokott, weil es die Auswirkungen
       der Grundwasserentnahme auf die Gebiete nicht angemessen geprüft habe.
       
       Außerdem habe Spanien gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, so die
       Generalanwältin, weil es auch die Auswirkungen der Grundwasserentnahme
       nicht korrekt untersuchte. [2][So wurde die Entnahme durch illegale
       Plantagenbrunnen] ebenso wenig berücksichtigt wie die Entnahme von
       Trinkwasser.
       
       Schließlich sieht Kokott die Wasserrahmenrichtlinie auch dadurch verletzt,
       dass Spanien im Bewirtschaftungsplan für den Fluss Quadalquivir keine
       Schutzmaßnahmen gegen übermäßige Wasserentnahme im nahe gelegenen Ferienort
       Matalascañas vorsah.
       
       Das Urteil des EuGH wird in einigen Wochen verkündet. (Az.: C-559/19)
       
       4 Dec 2020
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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