# taz.de -- NDP-Abgeordneter mit Waffen: Entwaffnet Kay Nerstheimer!
       
       > Trotz Eintritt in die NPD und geschlossen-rechtem Weltbild hat
       > Nerstheimer eine Waffenbesitzkarte. Die Waffenbehörde sollte die schnell
       > einkassieren.
       
 (IMG) Bild: Kauft gerne Waffen und schreibt dann Online-Rezensionen: Kay Nerstheimer
       
       Wer sich mit der Konsumleidenschaft des Abgeordneten Kay Nerstheimer
       befasst, bekommt unschöne, wenngleich erwartbare Einblicke in eine
       rechtsextreme Gedankenwelt. Nicht nur verherrlicht das als AfDler ins
       Parlament eingezogene NPD-Mitglied in öffentlich einsehbaren
       Shopping-Rezensionen die Wehrmacht oder stellt das Grundgesetz in Frage,
       Nerstheimer behauptet auch auf Amazon und einem Waffenportal, dass er
       mehrere Waffen besitze: eine Česká ČZ 75 B sowie eine MP 40, die
       Maschinenpistole der Wehrmacht.
       
       Nach einer [1][taz-Recherche] wurde aus Sicherheitskreisen mittlerweile
       bestätigt, dass Nerstheimer eine Waffenbesitzkarte hat – obwohl er dies als
       Mitglied der verfassungsfeindlichen NPD laut Waffengesetz eigentlich nicht
       dürfte.
       
       Es ist beunruhigend, dass ein derart unverhohlener Rechtsextremer im
       Parlament sitzt und zudem bewaffnet ist. Und es zeigt einmal mehr, wer da
       so alles auf dem AfD-Ticket demokratische Institutionen aushöhlt. Dabei war
       bereits vor der Wahl 2016 klar, dass Nerstheimer ein Rechtsextremer ist.
       
       Schon 2012 liebäugelte er nämlich damit, eine rechtsextreme Miliz
       aufzubauen, und gab sich als Division Leader der militanten und
       rechtsextremen Organisation German Defence League aus. Dass er nicht in die
       AfD-Fraktion aufgenommen wurde, lag an medialem Druck, nicht an glaubhafter
       Abgrenzung der AfD. Mittlerweile ist Nerstheimer ohnehin zum Original, der
       NPD, übergelaufen.
       
       ## Irritierend, dass Prüfverfahren lange dauert
       
       Aus Sicherheitskreisen hieß es nach der Recherche, dass Nerstheimer seine
       Waffen zwar nicht in der Öffentlichkeit tragen, aber zu seiner Schießstätte
       und zurück transportieren dürfe. Immerhin läuft nach taz-Informationen seit
       etwa einem Jahr ein Prüfverfahren, um ihm die Waffenbesitzkarte zu
       entziehen. Irritierend bleibt, dass dieses Verfahren auch nach Nerstheimers
       NPD-Eintritt im November noch zu keinem Abschluss gekommen ist.
       
       Welche Informationen braucht man noch, um zu urteilen, dass Nerstheimer ein
       Rechtsextremer ist? Im Waffengesetz steht unmissverständlich, dass
       Mitglieder verfassungsfeindlicher Parteien keine Waffen besitzen sollen.
       Urteile gab es dazu auch bereits. Worauf wartet die Waffenbehörde? Nehmt
       diesem NPDler die Waffen weg!
       
       8 Jan 2021
       
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 (DIR) Gareth Joswig
       
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