# taz.de -- Untersuchungsausschuss Diese eG: Stadtrat Florian Schmidt entlastet
       
       > Der Untersuchungsausschuss zur Diese eG hat seinen Abschlussbericht
       > vorgelegt. Schaden ist durch die Vorkaufsfälle nicht entstanden.
       
 (IMG) Bild: Baustadtrat Florian Schmidt
       
       BERLIN taz | Der [1][Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zur
       Diese eG] hat am Donnerstag seinen Abschlussbericht vorgestellt. Bei der
       Diese handelt es sich um jene Genossenschaft, zugunsten derer
       Friedrichshain-Kreuzberg in fünf Fällen und Tempelhof-Schöneberg in einem
       Fall das Vorkaufsrecht für Häuser ausgeübt haben.
       
       Die Untersuchung der Vorkaufsfälle aus dem Sommer 2019 hat zwei zentrale
       Ergebnisse hervorgebracht, wie der Ausschussvorsitzende Frank Zimmermann
       (SPD) sagte: Demnach werden die „finanziellen Risiken des Landes, die der
       Rechnungshof befürchet hatte, nicht eintreten“. Von bis zu 27 Millionen
       Euro war die Rede; der tatsächliche Schaden liege bei etwa 100.000 Euro.
       Zweitens sind, so steht es im Bericht, „sowohl die gesetzlichen
       Voraussetzungen als auch die Richtlinien der Genossenschaftsförderung
       uneingeschränkt gewahrt worden“.
       
       Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne), gegen den
       sich die Kritik hauptsächlich richtete, ist damit entlastet. Schon zuvor
       hatte die Staatsanwaltschaft alle Verfahren gegen ihn eingestellt. Ein
       „lupenreiner Freispruch“, wie SPD-Obmann Christian Hochgrebe sagte.
       
       Viel Lärm um Nichts könnte man sagen. Die CDU dagegen ließ ihr Sondervotum
       als Broschüre verteilen, Titel: „Der Fall ‚Diese eG‘ – ein rot-rot-grüner
       Wirtschaftskrimi.“ Aus Sicht ihres Obmanns Stefan Evers handelt es sich um
       einen „Förderskandal“ und eine „Günstlingswirtschaft“ in einer
       „Bananenrepublik“. Evers und der Linken-Obmann Michael Nelken waren sich
       dann auch nur in einem einig: dem Gefühl, in unterschiedlichen Ausschüssen
       gesessen zu haben.
       
       ## Lang bekannte Missstände
       
       Die tatsächlichen Missstände bei der Rettung der Häuser sind überschaubar
       und waren lange vor dem Ausschuss mit zwölf Sitzungstagen, 18 vernommenen
       Zeugen und 130 ausgewerteten Aktenbänden bekannt. Die Diese eG hatte sich
       im Frühjahr 2019 gegründet, um als Käuferin für Häuser einzutreten, bei
       denen keine große Genossenschaft oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaft
       zur Übernahme bereitsteht. Sie setzte auf die [2][Beteiligung der
       Mieter*innen], die Eigenanteile leisten sollten. Die größten Anteile an
       der Finanzierung waren aber Bankkredite von 13 Millionen Euro sowie
       Darlehen aus einem Genossenschaftsprogramm des Landes Berlin, das von der
       Investitionsbank Berlin (IBB) verwaltet wird, in Höhe von über 20 Millionen
       Euro.
       
       Allerdings wurden erst [3][Monate nach den Ankäufen der Häuser die Darlehen
       der IBB bewilligt] – und dies auch erst, nachdem mehrere Parameter zur
       Berechnung der Wirtschaftlichkeit korrigiert wurden, darunter solche zu
       fehlendem Eigenkapital und erforderlichen Rücklagen für Sanierungsarbeiten.
       Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) hatte – rechtskonform –
       die Prüfung an sich gezogen, die IBB sich bei der Bewilligung der Kredite
       enthalten.
       
       Weil Stadtrat Schmidt der Diese eG die Häuser übertrug, obwohl deren
       Finanzierung noch nicht gesichert war, hatte ihm der [4][Rechnungshof
       pflichtwidriges Verhalten attestiert]. Der Baustadtrat war [5][ins Risiko
       gegangen], um die Häuser innerhalb der kurzen Vorkaufzeit von zwei Monaten
       zu retten – auch auf Wunsch der Mieter*innen.
       
       Ebenso hatten Diese und Schmidt von Anfang an mit einem Landeszuschuss von
       zehn Prozent zur Kaufsumme gerechnet. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD)
       hatte im März 2019 bei einem Treffen mit den Baustadträt*innen
       signalisiert, diesen zukünftig neben Wohnungsbaugesellschaften auch
       Genossenschaften zu ermöglichen. Ein formaler Beschluss darüber fiel
       allerdings erst im August im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses – bis
       dahin hatte Schmidt schon in fünf Fällen die Diese als begünstigten Dritten
       eingesetzt – in einem Fall trat sie nachträglich als Käufer zurück.
       Zuschüsse gab es schließlich nur für die beiden danach erworbenen Häuser.
       
       Der Linkenabgeordnete Nelken sprach von einer „enormen Herausforderung“,
       die auch zu „Fehleinschätzungen und Fehlern“ führte. Sein Fazit fällt
       dennoch positiv aus: „Aufgrund des Wohlwollens und der Anstrengungen aller
       Beteiligten konnte das Vorhaben letztlich erfolgreich realisiert werden.“
       Nelken kritisierte, dass sich die Opposition „unbeeindruckt von den
       Tatsachenfeststellungen“ des Ausschusses zeigte. Die Schmidt-Vertraute und
       Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger sagte der taz, der Bericht zeige,
       „dass die finanziellen Risiken minimal waren und kein rechtswidriges
       Verwaltungshandeln gegeben ist. Damit ist das Vorkaufsrecht gestärkt.“
       
       26 Aug 2021
       
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 (DIR) Erik Peter
       
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