# taz.de -- Verdacht auf rechtsextreme Gruppierung: Ermittlungen auch gegen Reservisten
       
       > Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen mehrere
       > Bundeswehrreservisten. Sie sollen eine „rechtsextreme Wehrsportgruppe“
       > gegründet haben.
       
 (IMG) Bild: Im Verdacht: Reservisten der Bundeswehr
       
       LÜNEBURG afp | Eine am Mittwoch in drei Bundesländern erfolgte Razzia wegen
       der Bildung einer bewaffneten rechtsextremistischen Gruppe hat sich unter
       anderem auch gegen Bundeswehr-Reservisten gerichtet.
       
       Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Lüneburg
       am Freitag. Demnach wurden bei der großangelegten Aktion auch die
       Anschriften von vier Reservisten durchsucht. Insgesamt gab es sieben
       Durchsuchungen.
       
       Nach Angaben des Sprechers geht es in dem Fall um den Verdacht der Bildung
       einer [1][„rechtsextremistischen Wehrsportgruppe“]. Bei den Razzien in
       Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin seien Waffen, Waffenteile und
       Munition beschlagnahmt worden.
       
       Die genauere rechtliche Relevanz der Funde werde noch geprüft. Den
       Beschuldigten werde vorgeworfen, sich der Gruppierung angeschlossen oder
       diese befehligt zu haben, sagte der Behördensprecher weiter.
       
       ## Insgesamt neun Beschuldigte
       
       Bereits am Donnerstag hatte das niedersächsische Innenministerium über die
       Ermittlungen und die Durchsuchungen berichtet. Demnach richtet sich der
       Verdacht gegen insgesamt neun Beschuldigte.
       
       Sie hätten mutmaßlich eine bewaffnete Gruppe mit rechtsextremistischem
       Hintergrund gebildet und Zugang zu Schusswaffen gehabt. Fast 200 Polizisten
       seien im Einsatz gewesen und hätten „beweiserhebliche Gegenstände“
       beschlagnahmt.
       
       Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, genauere Angaben
       zu den Orten der Durchsuchungsmaßnahmen oder den Beschuldigten machten die
       Behörden nicht. Die eigenmächtige Bildung einer bewaffneten Gruppierung ist
       in Deutschland verboten. Laut Strafgesetzbuch drohen eine Geldstrafe oder
       bis zu zwei Jahre Haft.
       
       10 Sep 2021
       
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