# taz.de -- Prozess um VW-Betriebsratsgehälter: Manager freigesprochen
       
       > Zwischen 2011 und 2016 erhielten leitende Betriebsräte von VW hohe Bezüge
       > und Boni. Daran sei nichts auszusetzen, urteilt das Landgericht
       > Braunschweig.
       
 (IMG) Bild: Prozesssaal in Braunschweig: VW-Managern sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen, so das Gericht
       
       BRAUNSCHWEIG dpa | Im [1][Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung
       hoher Gehälter für leitende Betriebsräte] bei Volkswagen hat das
       Landgericht Braunschweig [2][die vier angeklagten Personalmanager
       freigesprochen]. Die zuständige Kammer urteilte am Dienstag, ihnen sei kein
       strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der
       Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und
       Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.
       
       Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender
       Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders
       einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten.
       Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im
       besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen
       Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe.
       
       Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage
       im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand
       zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die
       Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen
       Entscheidungen zu sichern.
       
       Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann
       und Karlheinz Blessing. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, alle
       vier Manager hätten in Bezug auf die Vergütung führender Betriebsräte
       pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt. Sämtliche Verteidiger hatten
       hingegen auf Freispruch plädiert.
       
       ## Rechtlich keine eindeutigen Vorgaben?
       
       In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs
       der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in
       bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer
       Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: „Ich war an
       keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt.“
       
       Strittig war vor allem, ob es überhaupt verbindliche und hinreichend
       präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt.
       Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige
       Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im
       Management entschieden hätte. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz
       enthält nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine
       eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren oder dazu,
       welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden
       Betriebsrates heranzuziehen sind.
       
       28 Sep 2021
       
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