# taz.de -- Gebühren für Waffenbesitzer*innen: Jetzt auch in Niedersachsen
       
       > Niedersachsen führt für die Überprüfung von Waffenbesitzer*innen
       > Gebühren ein. In anderen norddeutschen Ländern gibt es sie bereits.
       
 (IMG) Bild: Was so alles auftaucht: Kurzwaffen und Munition in der Aservatenkammer des Landkreises Osnabrück
       
       GÖTTINGEN taz | Niedersachsens Waffenbesitzer*innen werden
       künftig die Gebühren von regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen in Rechnung
       gestellt. Bisher waren diese meist kostenfrei. Das Land hat zum 1. Oktober
       seine Gebührenordnung angepasst. Hintergrund ist eine Änderung des
       Waffengesetzes im Jahr 2008. Bis dahin wurden die Gebühren in einer
       Kostenverordnung des Bundes geregelt. Seitdem waren die Länder gefordert,
       eigene Regelungen zu schaffen.
       
       In den meisten norddeutschen Bundesländern ist das, früher oder später,
       auch geschehen. Die Regelungen sind jedoch völlig unterschiedlich. In
       Bremen etwa zahlen Menschen, die legal eine Waffe besitzen, für
       unangekündigte Kontrollen vor Ort, wie Waffen aufbewahrt werden, 139 Euro.
       In Niedersachsen kostet das Überprüfen des Waffenschranks zwischen 45 und
       300 Euro. In Hamburg kann das Prozedere bis zu 430 Euro kosten.
       
       Das [1][Waffengesetz] sieht zudem vor, dass Waffenbesitzer*innen in
       regelmäßigen Abständen, aber mindestens alle drei Jahre, auf ihre
       Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung kontrolliert werden müssen.
       Das kostet in Mecklenburg-Vorpommern 35 Euro, in Niedersachsen bis zu 50
       Euro und in Hamburg je nach Aufwand sogar bis zu 190 Euro. In
       Schleswig-Holstein seien sowohl die Sicherheitsüberprüfungen als auch die
       Kontrolle der Waffenaufbewahrung kostenfrei, heißt es aus dem
       Innenministerium.
       
       Die Gebührenänderung in Niedersachsen betrifft alle Personen, die im Besitz
       einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also etwa einer Waffenbesitzkarte, sind.
       Das sind in der Regel Jäger*innen, Waffensammler*innen und
       Sportschütz*innen. Laut dem Nationalen Waffenregister sind in Niedersachsen
       rund 123.400 Menschen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Stand
       September dieses Jahres sind 613.348 Waffen gemeldet.
       
       ## Sportschütz*innen sind enttäuscht
       
       Die Sportschütz*innen sind über die neue Gebührenordnung nicht
       glücklich. Zwar seien für einige Kontrollen bereits Gebühren erhoben
       worden, es seien aber weitere Posten hinzugekommen. Außerdem seien
       bestehende teurer geworden.
       
       „Wir sind enttäuscht, dass die Landesregierung neue Kostenfaktoren für den
       Schießsport erhoben hat“, sagt Ulrich Nordmann, Landesgeschäftsführer des
       niedersächsischen Sportschützenverbandes. Zwar wurde angekündigt, dass es
       Änderungen in der Gebührenordnung geben würde, jedoch gab es keine
       Informationen über Umfang und Höhe.
       
       Neben den Kosten, die die Sportler*innen persönlich tragen, seien auch
       die Preise der regelmäßigen Schießstandkontrollen auf bis zu 1.000 Euro
       angehoben worden. Für manche Vereine sei das kaum zu stemmen, sagt
       Nordmann. So mancher werde sich überlegen, ob er den Sport noch ausüben
       will.
       
       Dass die Kosten vom Steuerzahler auf die Waffenbesitzer*innen umgelegt
       werden, findet Roman Grafe von der Initiative „Keine Mordwaffen als
       Sportwaffen“ richtig. Ihr Ziel ist das komplette Verbot von „tödlichen“
       Sportwaffen. „Dass Sportschützen bis zu diesem Verbot an den
       gesellschaftlichen Kosten ihres gefährlichen Hobbys beteiligt werden,
       erscheint uns vernünftig“, sagt Grafe.
       
       2 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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