# taz.de -- 3G am Arbeitsplatz: Mehr Impfdruck für Reinigungskräfte
       
       > Für Ungeimpfte gilt ab Mittwoch eine Testpflicht am Arbeitsplatz. Das
       > stellt manche Branchen aus dem Handwerk vor Probleme.
       
 (IMG) Bild: Die neue Testpflicht für Angestellte lässt sich mit deren Arbeitsalltag nicht vereinbaren
       
       BERLIN taz | Die Raumpflegerin ist allein für die Anwaltskanzlei in der
       badischen Kleinstadt zuständig, morgens gegen sechs Uhr fängt ihre Arbeit
       an. Sie wohnt in der Nähe ihres Arbeitsorts, ist aber nicht geimpft. Nach
       den Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes müsste sie jeden Tag vor
       Schichtbeginn einem Beauftragten ihrer Firma ein negatives Testergebnis aus
       einem Testzentrum vorlegen, das sie morgens oder am Abend zuvor aufgesucht
       hat.
       
       „Diese Vorgabe ist von Reinigungsmitarbeiterinnen in kleinen Objekten, die
       alleine arbeiten, nicht zu erfüllen“, sagt Wolfram Schlegel,
       Geschäftsführer der Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks
       Baden-Württemberg, der taz, „in den kleinen Objekten ist schlichtweg kein
       zweiter Mitarbeiter da, der ein Testergebnis vor Ort oder ein Zertifikat
       aus einem Testzentrum überhaupt kontrollieren könnte“.
       
       Das [1][Infektionsschutzgesetz der neuen Ampelkoalition], das an diesem
       Mittwoch in Kraft tritt, sieht vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte in
       Arbeitsstätten, in denen „physische Kontakte“ zu anderen „nicht
       ausgeschlossen werden können“, nur betreten dürfen, wenn sie den Nachweis
       einer vollständigen Impfung, einer Genesung von einer Sars-Cov-2-Infektion
       oder den eines negativen Testergebnisses vorlegen können. Das negative
       Testergebnis darf kein Selbsttest sein, der zu Hause durchgeführt wurde. Es
       muss sich um ein Zertifikat aus einem Testzentrum handeln, nicht älter als
       24 Stunden, oder um einen Schnelltest, den die Mitarbeiterin unter Aufsicht
       einer weiteren beauftragten Person vor Ort an der Arbeitsstätte
       durchgeführt hat.
       
       Der Zentralverband des [2][Handwerks] begrüßt die Kontrollen zwar, sieht
       aber auch Korrekturbedarf. Es brauche eine „Nachbesserung zu den
       Kontrollvorschriften für solche Betriebe, bei denen die meisten
       Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich
       wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren“, erklärte Hans Peter
       Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes.
       
       ## Für Reinigungskräfte schwer umzusetzen
       
       Die Innungen des Gebäudereinigerhandwerks mit den vielen Teilzeitkräften
       und Minijobber:innen in der Branche finden die Regelungen besonders
       schwer umzusetzen. Eine ungeimpfte Reinigungskraft, die allein vor Ort
       arbeitet, könnte zwar jeden Morgen ein aktuelles negatives Testergebnis aus
       einem Testzentrum, das sie zuvor aufgesucht hat, mit ihrem Handy
       abfotografieren und per Mail an ihren Arbeitgeber schicken. „Dies ist aber
       mit einem Aufwand an Zeit und Kosten verbunden, sodass sich möglicherweise
       eine Reinigungstätigkeit von zwei Stunden an einem Morgen gar nicht mehr
       lohnt“, sagt Schlegel.
       
       Bürger:innen haben Anspruch auf zumindest einen kostenlosen Test in
       einem Testzentrum pro Woche, es kann aber auch mehr kostenfreie Tests
       geben. Weitere Testkosten müssen die Ungeimpften selbst tragen. Arbeitgeber
       wiederum müssen zwei Tests in der Woche kostenlos bereitstellen. Getestet
       werden darf nur unter Aufsicht eines Beauftragten aus der Firma.
       
       ## Viele im Gebäudereinigerhandwerk sind ungeimpft
       
       Im Gebäudereinigerhandwerk sind viele Mitarbeiter:innen ohne Schutz
       gegen Corona. Schlegel schätzt den Anteil der Ungeimpften in der Branche
       auf „20 bis 40 Prozent“. Viele Mitarbeiter:innen kämen aus anderen
       Ländern, etwa aus Osteuropa, und hegten Misstrauen gegen Impfungen.
       
       Die Innung würde sich andere Kontrollmöglichkeiten wünschen. Man müsste
       „differenzieren“, findet Schlegel. Bei einzeln arbeitenden
       Reinigungskräften würden ihm tägliche Selbsttests und stichprobenartige
       Kontrollen genügen.
       
       In größeren Unternehmen gibt es derartige Probleme nicht. Bei Siemens in
       Nürnberg zum Beispiel gelte schon länger eine 3G-Regel, entsprechend dem
       Infektionsschutzmaßnahmengesetz in Bayern, berichtet Unternehmenssprecher
       Wolfram Trost. Die Beschäftigten dort können nur mit Firmenausweisen die
       Drehkreuze passieren. „Die Firmenausweise wurden zwischenzeitlich gesperrt
       und der Impfstatus erfragt“, schildert Trost.
       
       Wer den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenenstatus
       erbrachte, dessen Ausweis wurde freigeschaltet – er oder sie kann jetzt wie
       bisher mit dem Firmenausweis die Drehkreuze passieren. Bei Geimpften ist
       kein täglicher Nachweis des Impfstatus erforderlich. Ungeimpfte Mitarbeiter
       und Mitarbeiterinnen müssen dagegen täglich den Nachweis eines
       zertifizierten negativen Tests erbringen.
       
       Die Wirkung der Impfstoffe lässt mit der Zeit nach. Gesundheitsminister
       Jens Spahn (CDU) empfiehlt eine dritte Booster-Impfung nach sechs Monaten
       oder sogar schon früher. Aber auch wenn die zweite Impfung schon mehr als
       sechs Monate zurückliegt, bleibt der Status „geimpft“ für die
       ArbeitnehmerInnen nach der derzeitigen Regelung erhalten.
       
       „Es ist kein Auslaufen des Impfstatus nach zweimaliger Impfung geplant“,
       sagt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage. Allerdings
       sei es „nicht ausgeschlossen, dass sich das mit der Zeit ändert“.
       
       23 Nov 2021
       
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 (DIR) [2] https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/neues-infektionsschutzgesetz-verabschiedet/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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