# taz.de -- „Klimacheck“ in Deutschland: Irgendwie gut fürs Klima
       
       > Wie in Österreich will auch die Ampelkoalition in Berlin einen
       > „Klimacheck“ für neue Gesetze einführen. Details sind aber noch unklar.
       
 (IMG) Bild: Ein „Klimacheck“ für neue Gestze soll kommen
       
       BERLIN taz | Einen „Klimacheck“ für neue Gesetze soll es nach
       [1][Österreich] auch in Deutschland geben. So haben es die
       Ampelkoalitionäre von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Doch was genau er
       bedeutet, ist auch den KlimapolitikerInnen der neuen Regierung noch nicht
       klar.
       
       Der Passus im [2][Koalitionsvertrag] findet sich im Abschnitt zur
       Weiterentwicklung des [3][„Klimaschutzgesetzes“ (KSG)], das nach dem
       Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts Ende April noch einmal
       verschärft wurde. Die Ampelkoalition will das Gesetz per
       „Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen nötigen Gesetzen, Verordnungen und
       Maßnahmen“ weiterentwickeln. Noch ist nämlich viel zu tun, um die
       ehrgeizigen Ziele des KSG (minus 65 Prozent Treibhausgase bis 2030) und der
       Koalitionsvereinbarungen (80 Prozent Anteil Ökostrom am Gesamtverbrauch bis
       2030) zu erreichen.
       
       Klimaschutz soll „zu einer Querschnittsaufgabe werden, indem das jeweils
       federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die
       Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüft und mit einer
       entsprechenden Begründung versieht (Klimacheck).“ Erstens geht es also nur
       um neue Gesetze. Bestehende Regeln wie der Bundesverkehrswegeplan,
       Betriebsgenehmigungen für Kraftwerke oder die Erlaubnis für die umstrittene
       Gaspipeline Nord Stream 2 sind nicht betroffen.
       
       Zweitens ist nur von „Gesetzentwürfen“ die Rede – Verordnungen oder
       einzelne Projekte wie Straßenbauten sind wohl nicht gemeint. Außerdem wird
       die Ressortzuständigkeit gewahrt: Jedes Ministerium prüft seine Gesetze
       selbstständig darauf, ob sie mit den nationalen Klimazielen „zu
       vereinbaren“ sind.
       
       ## Kein Vetorecht für das Klimaministerium
       
       Was es damit nicht gibt, ist ein Vetorecht für das grün geführte
       Wirtschafts- und Klimaministerium bei Projekten anderer Ressorts. Etwas
       ähnliches hatten die Grünen im Wahlkampf ins Spiel gebracht. Der jetzt
       vereinbarte „Klimacheck“ läuft also darauf hinaus, dass alle Ministerien
       nach bisher unklaren Maßstäben ihre eigenen Gesetze zusätzlich darauf
       abklopfen, ob sie mit den Vorgaben des KSG kollidieren.
       
       Unklar bleibt, was in einem solchen Fall passiert. Zudem ist nicht sicher,
       ob die Ministerien einheitliche Maßstäbe bei ihren Prüfungen anlegen
       müssen. Und was passiert, wenn ein Ministerium sein Gesetz als vertretbar
       mit dem KSG bezeichnet, aber andere Häuser das anders sehen? Wer ist der
       Schiedsrichter?
       
       Alle diese Fragen müssten erst noch als Verwaltungsvorschriften entwickelt
       werden, heißt es aus der Ampelkoalition. Oder eben beim ersten
       Konfliktfall.
       
       27 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Klimacheck-in-Oesterreich/!5820230
 (DIR) [2] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
 (DIR) [3] /Deutsche-Klimapolitik/!5765694
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Pötter
       
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