# taz.de -- Vorwürfe wegen Bezahlsystem: EU droht Apple mit hoher Strafe
       
       > Apple hat eine starke Marktstellung. Die EU-Kommission glaubt, dass das
       > Unternehmen Innovationen beim mobilen Zahlen mit Smartphones behindert.
       
 (IMG) Bild: Das Smartphone hat schon viele Funktionen, seit einiger Zeit lässt es sich auch zum Bezahlen nutzen
       
       Nutzt Apple seine starke Marktstellung bei Smartphones, um seiner digitalen
       Geldbörse Apple Pay Vorteile zu verschaffen? Die EU-Kommission hat vorige
       Woche ein Beschwerdeschreiben an Apple verschickt, das für Apple noch teuer
       werden kann. Das Smartphone hat schon viele Funktionen. Man kann
       Telefonieren, Zeitung lesen, Fotografieren und inzwischen auch an der
       Ladenkasse seine Einkäufe bezahlen. Banken haben hierzu entweder eigene
       Apps entwickelt oder sie nutzen die digitalen Geldbörsen von Google (Google
       Pay) [1][oder Apple (Apple Pay)].
       
       In der Regel erlauben Banken das kontaktlose Zahlen bei Beträgen bis 25
       Euro ohne weitere Authentifizierung (etwa durch eine PIN). Die Kund:in
       hält nur das Smartphone nahe an das Terminal im Laden, schon ist die
       Zahlung angewiesen. Diese verschlüsselte Nahfeldkommunikation (Near Field
       Communication, NFC) nutzt die RFID-Technologie und ist heute der Standard
       beim mobilen Bezahlen. Das iPhone 6, das 2014 auf den Markt kam, war das
       erste Apple-Smartphone, das einen NFC-Chip aufwies. Apple sorgte jedoch
       dafür, dass nur seine eigene [2][Geldbörse Apple Pay] diese
       NFC-Schnittstelle nutzen kann.
       
       Die Apps von Banken dürfen auf iPhones nicht auf die NFC-Technologie
       zugreifen. Auch Entwickler von konkurrierenden digitalen Geldbörsen
       erhalten keinen NFC-Zugriff. Apple begründet dies mit Sicherheitsbedenken.
       Allerdings gibt es diese Beschränkungen beim konkurrierenden Betriebssystem
       Android von Google nicht, das auf über 70 Prozent der Smartphones läuft.
       Die EU-Kommission hatte schon im Juni 2020 eine förmliche Untersuchung
       gegen Apple eingeleitet. Zuvor hatte sich zum Beispiel der Zahlungsdienst
       Paypal beschwert, der zwar eine digitale Geldbörse für Android-Smartphones
       entwickeln konnte, nicht aber für Smartphones mit dem iOS-Betriebssystem
       von Apple.
       
       Jetzt hat die EU-Kommission ihre Untersuchung vorläufig abgeschlossen. Sie
       kam zum Zwischenergebnis, dass Apples Verhalten den Wettbewerb behindert
       und Verbraucher damit benachteiligt. iPhone-Nutzer:innen hätten keine
       Auswahl, welche digitale Geldbörse sie nutzen; für sie stehe nur Apple Pay
       zur Verfügung.
       
       ## Fehlender Wettbewerb könnte Fortschritt verhindern
       
       Der fehlende Wettbewerb hindere auch Innovationen, kritisierte
       EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Während digitale Geldbörsen
       auf Android-Phones auch ergänzende Services anbieten, wie „buy now, pay
       later“ oder leicht zugängliche Finanzübersichten, fehlten solche bei Apple
       Pay. Nach Ansicht Vestagers sind sogar Android-Kund:innen von Apples
       Blockade negativ betroffen. Da die Entwicklung einer mobilen Zahlungs-App
       teuer ist, hätten schon manche Firmen auf diesen Schritt verzichtet. Das
       Risiko sei zu groß, wenn man nur Android-Kund:innen, nicht aber
       iPhone-Nutzer:innen erreicht.
       
       Apple kann zu [3][den Vorwürfen der EU-Kommission] nun Stellung nehmen.
       Wenn die Kommission am Ende immer noch überzeugt ist, dass Apple eine
       marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, kann es eine Geldbuße
       verhängen. Maximale Höhe: 10 Prozent des Vorjahresumsatzes von Apple (das
       2021 einen Jahresumsatz von 365 Mrd. Euro erzielte). Sollte Apple nicht
       reagieren, könnte die Kommission zusätzlich tägliche Zwangsgelder in Höhe
       von 5 Prozent des Tagesumsatzes anordnen. Apple könnte gegen solche
       Sanktionen aber auch Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union (EuG)
       in Luxemburg einlegen.
       
       Für die EU-Kommission ist dieses Verfahren nur ein Vorspiel für die
       Anwendung des Digital Markets Act, eine EU-Verordnung, die kurz vor der
       Verabschiedung steht und wohl ab Anfang 2023 gelten wird. Dann sind
       Digital-Konzerne, die als Gatekeeper gelten, direkt verpflichtet, die
       Interoperabilität (Zusammenarbeitsfähigkeit) ihrer Hard- und Software
       sicherzustellen. Dazu gehöre auch der NFC-Zugang beim mobilen Bezahlen,
       betonte Kommissarin Vestager.
       
       9 May 2022
       
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