# taz.de -- Entschädigung von NS-Opfern in Italien: Deutschland zieht Klage teils zurück
       
       > Dank eines neuen italienischen Gesetzes kann deutsches Staatseigentum nun
       > nicht mehr konfisziert werden. Die Klage bleibt im Kern aber bestehen.
       
 (IMG) Bild: Die beim Internationalen Gerichtshof in Den Hag angesetzten Anhörungen wurden schon abgesagt
       
       DEN HAAG/ROM dpa | Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Deutschland
       seine [1][Klage gegen Italien] vor dem Internationalen Gerichtshof
       teilweise zurückgezogen. Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende
       mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den
       Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
       
       Dies sei deshalb geschehen, weil zum 1. Mai in Italien ein Gesetz in Kraft
       getreten sei, das es Gerichten verbiete, deutsches Staatseigentum auf
       italienischem Boden zu konfiszieren. Einrichtungen wie das Goethe-Institut
       oder die Deutsche Schule in Rom liefen demnach nicht mehr Gefahr, wegen
       Gerichtsurteilen beschlagnahmt zu werden. Die für Montag und Dienstag
       geplanten Anhörungen wurden abgesagt.
       
       Die eigentliche Klage vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag bleibt im Kern
       aber bestehen. Deutschland wehrt sich dagegen, dass Italien seinen
       Gerichten gestatte, individuelle Schadenersatzklagen von Opfern der
       Verbrechen der Wehrmacht und der SS während des Zweiten Weltkriegs weiter
       zuzulassen. Rom widersetze sich durch die Praxis einem Urteil des
       Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012.
       
       Deutschland pocht darauf, dass Italien das Prinzip der Immunität von
       Staaten bei Zivilklagen anerkennt. Die Wehrmacht und die SS hatten im
       Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet und
       oft furchtbare Kriegsverbrechen begangen. Tausende Zivilisten wurden dabei
       auf zum Teil grausame Weise umgebracht.
       
       7 May 2022
       
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