# taz.de -- Petition der Fusion-Veranstalter:innen: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten
       
       > Das heimliche Fotografieren nackter Körper ist in Deutschland nicht
       > strafbar. Der Kulturkosmos Müritz e. V. möchte das ändern, mit einer
       > Petition.
       
 (IMG) Bild: FKK-Treffpunkt in Berlin
       
       Stell dir vor, du gehst nackt im See baden, drehst dich um und siehst, wie
       jemand dich fotografiert. Was tun? Strafrechtlich gesehen nichts. In
       Deutschland ist eine solche Tat bislang straffrei. Das möchte der
       [1][Kulturkosmos Müritz e. V]. – der Verein, der auch das Fusion Festival
       veranstaltet – ändern. Per Gesetz.
       
       Die Petition „[2][#EgalWo – Spanner abschalten!“], die der Verein auf der
       Petitionsplattform innn.it gestartet hat, richtet sich an
       Bundesjustizminister Marco Buschmann. Sie fordert eine Erweiterung des
       sogenannten Upskirting/Downblousing-Paragrafen, wie §184k StGB genannt
       wird. Demzufolge wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder
       Geldstrafe sanktioniert, wer „absichtlich oder wissentlich“ unbefugt eine
       Bildaufnahme „von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der
       diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person“ macht,
       soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind.
       
       Ginge es nach den Initiator:innen der Petition, müsste die Strafe auch
       gelten, wenn unbefugte Aufnahmen des unbekleideten Intimbereichs, also
       Genitalien, Gesäß, weiblich gelesene Brust gemacht werden. „Es ist eine
       bizarre Situation: Mit dem aktuellen Gesetz ist der bedeckte Intimbereich
       besser geschützt als der nackte. Das sollte nicht so sein“, sagt die
       Rechtsanwältin Julia Schmidt. Sie ist Rechtsanwältin bei Hogertz
       Rechtsanwälte in Berlin. Der Kulturkosmos Müritz e.V. ist langjähriger
       Mandant der Kanzlei.
       
       Für den Verein ist die Petition seit einem Vorfall auf dem Fusion Festival
       2019 besonders drängend. Damals wurden Festivalteilnehmer:innen im
       Duschbereich mit versteckter Kamera gefilmt, die Aufnahmen später auf einer
       Pornoplattform veröffentlicht. Der Täter konnte nicht belangt werden.
       
       ## Kein Schutz von „Spanner:innen“ in öffentlichen Räumen
       
       Denn strafbar sind heimliche Nacktaufnahmen nur, wenn die Betroffenen sich
       in einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ befinden. Zum Beispiel
       in einer Wohnung oder in einer geschlossenen Toilette. Öffentliche Saunen
       oder Duschen wie auf dem Festivalgelände fallen nicht darunter. Auch der im
       Sommer 2020 nach langem Gesetzgebungsverfahren beschlossene
       „Upskirting“-Paragraf hilft da nicht.
       
       Eine Strafverfolgung des Vorfalls auf der Fusion sei überhaupt nur möglich
       gewesen, weil die Aufnahmen im Internet verbreitet worden waren und dies
       gegen das Kunsturhebergesetz verstößt. Nur mit Einwilligung der
       Abgebildeten wäre die Verbreitung erlaubt. Das Verfahren wurde aber
       eingestellt, da die abgebildeten Personen, die den Strafantrag hätten
       stellen müssen, nicht ausfindig gemacht werden konnten. Würden die Videos
       nur privat verwendet, wäre Strafverfolgung überhaupt nicht möglich. Gerade
       deswegen fokussiert die Petition auf die Herstellung solcher Aufnahmen.
       Handyverbote in den Duschen aber reichten bei Weitem nicht, sagt Schmidt.
       
       „Dem Gesetzgeber war das Problem bei Beschluss des Upskirting-Paragrafen
       bereits bekannt“, sagt Schmidt. „Mehrere Jurist:innen, auch wir für den
       Kulturkosmos Müritz e.V., sowie einige Fraktionen hatten ausdrücklich
       hierauf hingewiesen und die Erfassung sämtlicher unbefugter Nacktaufnahmen
       des Intimbereichs gefordert.“ Da der Gesetzgeber den Paragrafen im Sommer
       2020 schnell verabschieden wollte, entschied er sich jedoch, diesen
       Themenbereich vorerst auszuklammern und versprach, das Problem später
       aufzugreifen. Bis heute ist das nicht passiert.
       
       Die Petition soll nun erstmal für Aufmerksamkeit sorgen, bislang zählt sie
       knapp 8000 Unterschriften. „Auch der Paragraf gegen Upskirting wurde auf
       Initiative einer Petition eingeführt“, erzählt Schmidt. Wer nächstes
       Wochenende bei der [3][Fusion] dabei ist und mehr erfahren möchte, kann
       dort am Freitag um 20 Uhr ins sogenannte ConTent-Zelt kommen. Hier stellt
       der Kulturkosmos Müritz e.V. zusammen mit Julia Schmidt diese nochmal vor.
       
       25 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://kulturkosmos.de/
 (DIR) [2] https://www.fusion-festival.de/de/2022/news/news-detailansicht/kulturkosmos-petition-egalwo-spanner-abschalten
 (DIR) [3] https://www.fusion-festival.de/de/2022/start
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Lang Fuentes
       
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