# taz.de -- „System Change Camp“ in Hamburg: Gericht kassiert Camp-Verbot
       
       > Aktivist:innen wollen in Hamburg ein Klimacamp errichten. Die Polizei
       > hatte das zunächst verboten.
       
 (IMG) Bild: Will die Hamburger Polizei offenbar nicht in der Stadt haben: Aktivist:innen von „Ende Gelände“
       
       HAMBURG taz | Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einer Klage
       von Klimaaktivist:innen in weiten Teilen Recht gegeben: Kommende
       Woche soll [1][in Hamburg das „System Change Camp“] stattfinden, zu dem
       mehrere Tausend Teilnehmer:innen erwartet werden. Mit dem Camp soll auf
       die Folgen der Klimakrise und das kapitalistische Wirtschaftssystem
       aufmerksam gemacht werden. Allerdings untersagte die Hamburger Polizei die
       geplante Durchführung. Daraufhin klagten die Aktivist:innen per
       Eilantrag.
       
       Wie der Sprecher des [2][Hamburger Verwaltungsgericht mitteilt], ist „nach
       Auffassung der zuständigen Kammer das angemeldete Klimacamp mit hoher
       Wahrscheinlichkeit als eine durch Artikel 8 der Grundgesetzes und das
       Versammlungsgesetz geschützte Versammlung einzustufen“. Das heißt: Das Camp
       ist ein [3][politisches Protestcamp, dass die der Polizei angegliederte
       Versammlungsbehörde] nicht einfach in seiner angemeldeten Form untersagen
       kann.
       
       Konkret hatte die Hamburger Polizei das Zelten im Camp untersagt ebenso wie
       die Bereitstellung von Essen und Trinken. Diese Beschlüsse sind vom Gericht
       kassiert worden. Die infrastrukturellen Einrichtungen des Klimacamps seien
       ebenso durch das Versammlungsgesetz geschützt, weil „ein inhaltlicher Bezug
       zu der mit dem Camp bezweckten Meinungskundgabe“ bestehe.
       
       Einzig gegen die verordnete Verlegung vom Hamburger Stadtpark in den
       kleineren Altonaer Volkspark hatte das Gericht nichts einzuwenden – das mit
       dem Camp bezweckte Ziel der Meinungsbildung sei dadurch nicht
       beeinträchtigt.
       
       ## Schon beim G20 war das polizeiliche Verbot rechtswidrig
       
       Das faktische Verbot des Camps durch die Hamburger Polizei hatte für Kritik
       gesorgt, da erst kürzlich zwei Gerichtsentscheidungen behördliche Verbote
       von Protestcamps in die Schranken verwiesen hatte: So hätte die
       [4][Hamburger Polizei beim G20-Gipel 2017] nicht ein Camp blockieren und
       räumen dürfen.
       
       Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte kürzlich in einem Grundsatzurteil
       klargestellt, dass Protestcamps unter den Schutz der Versammlungsfreiheit
       fallen – geklagt hatten Aktivist:innen, die zuvor am
       nordrhein-westfälischen Tagebau Garzweiler ein Protestcamp angemeldet
       hatten. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten noch Beschwerde
       erheben.
       
       3 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Klima-Protestcamp-in-Hamburg/!5867942
 (DIR) [2] https://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/
 (DIR) [3] /Verbote-von-Protestcamps/!5867943
 (DIR) [4] /Verbot-von-G20-Protestcamp-rechtswidrig/!5847763
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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