# taz.de -- Klage gegen Audi: Der Unterstrich bleibt
       
       > Beschäftigte bei Audi sollen in schriftlicher Kommunikation gendern. Ein
       > VW-Mitarbeiter wollte das nicht akzeptieren und klagte dagegen – ohne
       > Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Hat kein Recht, von Sonderzeichen „in Ruhe gelassen“ zu werden: Kläger B. (Mitte) mit Anwälten
       
       BERLIN taz | Kein Erfolg für den Gender-Gegner Alexander B.. Das
       Landgericht in Ingolstadt hat [1][die Klage des VW-Mitarbeiters] gegen eine
       Ansprache in geschlechtergerechter Sprache abgewiesen.
       
       Er sah seine Persönlichkeitsrechte darin verletzt, dass Kolleg*innen des
       VW-Tochterunternehmens Audi mit ihm in schriftlicher Kommunikation
       gegenderte Sprache verwendeten. Die Audi-Beschäftigten folgen damit dem
       Leitfaden des Unternehmens, der vorsieht, mit Unterstrich zu gendern. Diese
       Vorgabe gibt es seit März 2021. Audi will damit nach eigenen Angaben ein
       [2][Zeichen für Gleichberechtigung] setzen und die Vielfalt der
       Geschlechter besser abbilden.
       
       Das Gericht schmetterte die Forderung von Alexander B. nach Unterlassung
       nun ab, befand am Freitag aber auch, dass der Kläger als VW-Mitarbeiter
       selbst nicht zum Gendern verpflichtet sei. Der Leitpfaden richte sich
       explizit nur an Audi-Mitarbeitende. Der Kläger habe aber kein Recht darauf,
       „in Ruhe gelassen zu werden“, so der Vorsitzende Richter Christoph
       Hellerbrand. Alexander B. hatte neben der Unterlassung von gegenderten
       Mails an ihn eine Zahlung von 100.000 Euro bei Verstößen dagegen gefordert.
       Eine mündliche Verhandlung dazu war im Juni gescheitert.
       
       Der Kläger sagte vor Gericht, dass er „weitere Schritte“ nicht ausschließe,
       um sein Recht durchzusetzen. Er könnte gegen das Urteil in Berufung gehen,
       dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht München landen.
       
       In der Öffentlichkeit hatte der Prozess einige Diskussionen über
       verpflichtendes Gendern losgelöst. Gendergegner*innen schlugen sich
       auf die Seite des Klägers und wetterten im Netz. Viele andere sahen die
       Debatte gelassener, die taz beschreibt den Kläger als [3][„beleidigtes
       Leberwürstchen“.] Vor Gericht hatte der Kläger betont, dass er nicht gegen
       das Gendern sei, wenn die Regeln der Grammatik nicht verletzt würden.
       
       Bundesweites Interesse gab es an dem Fall auch, weil es das erste Urteil zu
       einer möglichen Unterlassung von Gendersprache war. Andere Verfahren vor
       Gericht beschäftigten sich mit dem Thema Gendern sonst, weil sich Menschen
       durch [4][Formulierungen im generischen Maskulinum] nicht abgebildet
       fühlten. Große Aufmerksamkeit erhielt zum Beispiel die Klage [5][der nun
       85-jährigen Marlies Krämer,] die 2018 vor dem Bundesgerichtshof erwirken
       wollte, dass sie von der [6][Sparkasse nicht als „Kunde“] angesprochen
       wird. Der Bundesgerichtshofs (BGH) wies ihre Verfassungsbeschwerde 2020 ab,
       da sie nicht ausreichend begründet war.
       
       29 Jul 2022
       
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