# taz.de -- Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin: Zwei Jahre auf Bewährung
       
       > Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen hat das Landgericht
       > Itzehoe eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof bei Danzig schuldig
       > gesprochen.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte Irmgard F. sitzt im Gerichtssaal neben ihren Anwälten Niklas Weber (2.v.r.) und Wolf Molkentin
       
       ITZEHOE dpa | Die ehemalige Sekretärin im [1][KZ Stutthof], Irmgard F., ist
       der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig. Das Landgericht
       Itzehoe verurteilte die 97-Jährige am Dienstag zu einer Jugendstrafe von
       zwei Jahren auf Bewährung. Nach Festellung der Strafkammer war die
       Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der
       Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den
       Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von
       Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt
       war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.
       
       Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
       Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter
       hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft
       angeschlossen.
       
       „Die im 98. Lebensjahr stehende Angeklagte hat ihre gerichtliche
       Schuldigsprechung wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord erhalten. Mehr
       kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten“, erklärte
       Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als
       Nebenkläger vertrat.
       
       Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An den 40
       Verhandlungstagen hörte das Gericht 8 der zeitweise 31 Nebenkläger als
       Zeugen. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften
       Sterben in Stutthof.
       
       ## Am ersten Verhandlungstag verschwand sie
       
       Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan
       Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung
       hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den das Gericht aber
       ablehnte.
       
       Die Angeklagte hatte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen wollen. Am
       ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in
       Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer
       Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals
       96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft.
       
       [2][Erst ganz zum Schluss] des Prozesses hatte sie ihr Schweigen gebrochen.
       „Es tut mir leid, was alles geschehen ist“, sagte sie in ihrem letzten
       Wort. Die 97-Jährige fügte hinzu: „Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade
       in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“
       
       20 Dec 2022
       
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