# taz.de -- Das bringt 2023 in Berlin (2): Enteignung? Und ob!
       
       > Die Debatte über die Enteignung großer Immobilienfirmen wird auch 2023
       > prägen. Und vielleicht gibt es am Jahresende schon ein entsprechendes
       > Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Wer wird wann wie enteignet? Es bleibt spannend
       
       BERLIN taz | Die [1][Enteignung der großen privaten
       Immobiliengesellschaften] hat Berlin im vergangenen Jahr und dem davor
       thematisch geprägt, und sie wird es auch in diesem Jahr tun. Dennoch muss
       es keine never-ending-Story werden, denn nun stehen entscheidende Schritte
       an.
       
       Zunächst aber heißt es: same procedure as every year. Die Initiative
       Deutsche Wohnen & Co enteignen will im Wahlkampf mitmischen. Sprecherin
       Isabelle Rogner kündigte gegenüber der taz an, mit Straßenständen,
       Veranstaltungen und Kandidatenbefragungen das Thema bei der
       Wiederholungswahl präsent zu halten. Damit soll nicht nicht nur die
       Entscheidung zuungunsten ihrer Gegner beeinflusst, sondern auch der Druck
       auf den nächsten Senat erhöht werden.
       
       Der entscheidende Impuls wird jedoch von der Expertenkommission zur
       Vergesellschaftung kommen, die regulär bis Ende April noch vier Sitzungen
       vor sich hat – zwei weitere könnten bei Bedarf im Mai und Juni hinzukommen.
       Vereinbart ist, dass sie zügig nach Abschluss ihrer Beratungen einen
       Abschlussbericht vorlegt.
       
       Der [2][zuletzt präsentierte Zwischenbericht] zeigt, die Kommission ist auf
       einem guten Weg, den Popanz der Vergesellschaftungsgegner von
       Verfassungswidrigkeit und Nichtfinanzierbarkeit vom Tisch zu räumen.
       Womöglich ist Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD), der auch
       zuletzt unbeirrt davon sprach, dass das Anliegen „offensichtlich nicht
       verfassungskonform“ ist, bis dahin auch bereits weggefegt.
       
       ## Lackmustest der Koalition
       
       Der Umgang mit den Einschätzungen und Empfehlungen der Kommission wird
       gleichfalls zum Lackmustest einer neuen Koalition werden, sofern diese
       nicht nur aus CDU, FDP und SPD bestehen sollte. Der Mietenexperte der
       Linksfraktion, Niklas Schenker, etwa sagte der taz, „der weitere Prozess
       muss in den Koalitionsverhandlungen festgeschrieben werden“.
       
       Er erwarte, „dass in den ersten 100 Tagen nach Vorlage des
       Kommissionsberichts eine Entscheidung über die Erarbeitung eines
       Vergesellschaftungsgesetzes getroffen wird“. Der Prozess müsse dann
       umgehend starten. Sollte die Kommission Fragen unbeantwortet lassen, können
       dann noch Expertise und Gutachten eingeholt werden.
       
       Wie konkret die Kommission Hinweise zur Umsetzung der Vergesellschaftung
       geben wird oder ob sie vor allem eine juristische Auseinandersetzung mit
       den Gegenargumenten liefert, ist noch nicht auszumachen. So oder so aber
       steht fest: Es bleibt eine große Aufgabe, ein wasserdichtes
       Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten.
       
       Bei null muss der Senat immerhin nicht anfangen. Ein Gesetzentwurf der
       Initiative liegt vor und gehört zu den Arbeitsgrundlagen der Kommission,
       auch wenn sie sich bislang nicht damit befasst hat. Die Linke zumindest
       will schon bei einer Veranstaltung im Januar ein Konzept zur Ausgestaltung
       einer Anstalt öffentlichen Rechts vorlegen, in die die zu enteignenden
       Wohnungen dann überführt werden sollen.
       
       Endlich könnte es also in diesem Jahr mehr um die Fragen des Wie und nicht
       nur des Ob gehen.
       
       2 Jan 2023
       
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