# taz.de -- LGBTQI+-Rechte in Deutschland: Blutspende wird erleichtert
       
       > Die sexuelle Orientierung und das Geschlecht sollen im neuen
       > Transfusionsgesetz keine Rolle mehr spielen. Das fordert
       > Gesundheitsminister Lauterbach.
       
 (IMG) Bild: Jeder soll künftig Blut spenden dürfen – abhängig vom persönlichen Risikoverhalten
       
       BERLIN taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will die
       Diskriminierung von queeren Menschen bei der Blutspende beenden]. Am
       Dienstag wurde ein Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz bekannt. Der
       Antrag liegt der taz vor.
       
       In dem Antrag heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die
       Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien
       sein.“ Grundlage soll nun das „jeweilige individuelle Risikoverhalten der
       spendewilligen Person“ sein, wozu etwa Alkoholabhängigkeit,
       Auslandsaufenthalte in Malariagebieten, Tätowierungen zählen können.
       
       „Es ist klar diskriminierend, dass Blutspendende nicht ausschließlich nach
       ihrem konkreten Risikoverhalten beurteilt werden, sondern nach sexueller
       Orientierung und Geschlecht. Die Änderung des Transfusionsgesetzes ist
       somit absolut begrüßenswert“, sagt Rechtsanwältin Lea Beckmann von der
       Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) der taz.
       
       Das Transfusionsgesetz erlaubt seit 2017 auch queeren Männern, Blut zu
       spenden – allerdings nur, wenn das „sexuelle Risikoverhalten“ zwölf Monate
       zuvor beendet wurde. Queere Männer, die Blut spenden wollten, durften mit
       nur einer Person innerhalb der letzten zwölf Monate Sex gehabt haben.
       Zuletzt wurde diese Grenze [2][auf vier Monate herabgesetzt]. Für andere
       Spender:innen galt diese Grenze nicht.
       
       ## „Unnötig wie stigmatisierend“
       
       Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, begrüßte die
       geplante Änderung des Transfusionsgesetzes: „Dass bisher trans* Personen
       ausdrücklich als eigene ‚Risikogruppe‘ erwähnt werden, ist so unnötig wie
       stigmatisierend“, schreibt Lehmann auf Instagram.
       
       Der taz sagte Lehmann: „Die Bundesärztekammer hatte lange genug Zeit, das
       zu ändern, jetzt regeln wir als Ampelkoalition das gesetzlich.“ Mit der
       geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet,
       ihre Richtlinien für Blutspender:innen innerhalb von vier Monaten
       entsprechend anzupassen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte
       berichtet, dass das Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den 1. April
       geplant ist.
       
       Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes setzt die Ampelkoalition ein
       Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um sowie ein erstes Vorhaben aus dem
       ressortübergreifenden [3][Aktionsplan „Queer Leben“], der die Rechte von
       LGBTIQ+ stärken soll.
       
       11 Jan 2023
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nicole Opitz
       
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