# taz.de -- Wie die Ampel Rot-Grün-Rot ausbremst (3): Für die Immobilienlobby
       
       > Berlin hat mietenpolitisch viel versucht, ist aber am Bund gescheitert.
       > Nach gekipptem Mietendeckel und kaputtem Vorkaufsrecht bleibt nur
       > Enteignung.
       
 (IMG) Bild: Mieter*innen demonstrieren im Mai 2021 für einen effektiven Mietenstopp, der dank Ampel nie kam
       
       BERLIN taz | Vor Wahlkämpfen auch im Bund wird regelmäßig von der
       Wohnungsfrage als der wichtigsten sozialen Frage gesprochen. Große
       Versprechungen haben vor der Bundestagswahl [1][SPD und Grüne] gemacht,
       doch nach den [2][Koalitionsverhandlungen mit der FDP] warfen sie das
       Mietenmoratorium oder den Mietendeckel kurzerhand über Bord. Lediglich eine
       Senkung der Kappungsgrenzen wurde vereinbart sowie eine Verlängerung der
       Mietpreisbremse, die ohnehin seit Jahren nicht zieht.
       
       In den Rettungspaketen im Zuge der Energiekrise war dann immerhin noch eine
       Ausweitung des Wohngelds drin, die allerdings letztlich auch nichts anderes
       ist als eine Umverteilung von unten nach oben. Soll heißen: Wirklich
       wirksame Regelungen zur Mietpreisbegrenzung gibt es auch weiter nicht, das
       hat sich mit der Ampel nicht geändert. Dabei wäre es so schwer nicht: Man
       könnte mietrechtliche Regelungen für Länderrecht öffnen und so lokal
       ermöglichen, wirksame [3][Maßnahmen wie Mietendecke]l oder Ähnliches zu
       verabschieden.
       
       Besonders krass sind die wohnungspolitischen Versäumnisse der Ampel im
       Bereich [4][Vorkaufsrecht]: Die FDP blockiert seit Monaten eine einfache
       Wiederherstellung der seit einem Urteil schlichtweg ausgesetzten Notlösung
       von Kommunen, sich gegen einen spekulativen Ausverkauf zu wehren. Seitdem
       sind der Spekulation auch in besonders angespannten Wohnungsmärkten Tür und
       Tor geöffnet. Sogar sozialgerechte Abwendungsvereinbarungen werden nun
       [5][von Vermieter*innen angegriffen]. Kurzum: Nicht mal das aufwändige
       und teure kommunale Vorkaufsrecht kann von Bezirken noch gezogen werden.
       
       Letztlich bleibt Berlin damit nur die Vergesellschaftung großer privater
       Wohnungsbestände. Denn die könnte laut der Linken-nahen
       Rosa-Luxemburg-Stiftung tatsächlich eine dämpfende Wirkung auf die
       Rekordmieten haben. Und Vergesellschaftung auf Basis des
       Grundgesetzparagrafen ist eben noch nicht auf Bundesebene geregelt (anders
       als Mietpreisregelungen, weswegen der Mietendeckel scheiterte). Berlin
       dürfte deswegen die Kompetenz haben, erstmals ein Enteignungsgesetz zu
       verabschieden. Das müsste bloß endlich die SPD verstehen.
       
       16 Jan 2023
       
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